Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich, für Personen die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Einrichtung nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen). Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Online-Dienst

    Ausweispflicht Befreiung

    ID: L100002_121848197

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Stadtteilbüro

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Siehe Weiterführende Informationen

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz Mindestalter 16 Jahre Bewegung in der Öffentlichkeit wegen einer dauerhaften Behinderung nicht möglich Befreiung ist nur möglich, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhandengekommen ist/sind

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen. Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus oder Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag. Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei. Sie senden den Antrag und die an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune. Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind und sendet Ihnen diese zu.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    3 Tagen (3-5 Tage. In Urlaubzeiten kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.)

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, ePA, neu, nPA, Perso, Perser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English