Personalausweis Ausgabe

    Personalausweis abholen

    Wenn Ihr neuer Personalausweis vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

    Beschreibung

    Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo sie ihn beantragt haben. Mit einer Vollmacht, die auch Hinweise zum Erhalt des PIN-Briefs enthält, können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen.

    Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich.

    Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen oder sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, kann ihnen nur dieses Bürgeramt mitteilen.

    Der PIN-Brief wird direkt an Ihre Meldeadresse geschickt. Wenn Sie keine Meldeadresse in Deutschland haben, kann der PIN-Brief auch an das ausstellende Bürgeramt geschickt werden. In diesem Fall erhalten Sie den PIN-Brief dort am Tag der Abholung des neuen Personalausweises.

    Der PIN-Brief enthält eine fünfstellige Transport-PIN, eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort. Mit Hilfe der Transport-PIN können Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen. Diese sechsstellige selbstgewählte PIN benötigen Sie, um sich mit Ihrem Ausweis online auszuweisen.

    Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.

    Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere erwachsene Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Bevollmächtigung finden Sie online über das Personalausweisportal. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis beantragen: Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen. Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn Eintragungen unrichtig werden oder das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein. Ausnahme:Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit. Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden. Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Die Gültigkeit eines vorläufigen Personalausweises ist vom Verwendungszwecks abhängig und beträgt maximal 3 Monate. Sollten Sie nicht persönlich im Bürgerbüro erscheinen können, um Ihren Personalausweis abzuholen, können Sie eine bevollmächtigte Person beauftragen. Die Vollmacht bezieht sich auf die Ausgabe der Unterlagen im Bürgerbüro. Online-Ausweisfunktion: Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Seit 2017 ist dieser Chip standardmäßig in Ausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei Antragstellung älter als 16 Jahre waren, aktiviert. Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie älter als 16 Jahre sind, können Sie den Online-Ausweis einfach selbst, durch das Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN aktivieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie postalisch in Ihrem sogenannten "PIN-Brief". Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen des Ausweises sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2 setzen. Ist der Online-Ausweis nicht aktiviert (vor Juli 2017 ausgestellte Ausweise auf Wunsch der antragstellenden Person) oder waren Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung noch keine 16 Jahre alt, benötigen Sie die Unterstützung Ihrer zuständigen Behörde bei der Aktivierung. Den Ausweis müssen Sie zum Aktivieren mitbringen. Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel: BAföG online beantragen, Ihre SIM-Karte online aktivieren, Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen ELSTER Legitimierung für digitale Steuererklärung Zur Aktivierung oder Sperrung der Online-Funktion wenden Sie sich bitte an uns. Weitere Informationen rund um den Online-Ausweis finden Sie hier: Personalausweisportal

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_122998073

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    I.2.2 Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro der Heiligenhauser Stadtverwaltung ist die zentrale Anlaufstelle für alle Situationen - sei es telefonisch oder persönlich. Breit angelegte Öffnungszeiten - auch samstags - sorgen dafür, dass man nicht vor verschlossenen Türen steht. Angeboten werden die häufigsten nachgefragten Verwaltungsdienstleistungen, zB Ausweis- und Meldeangelegenheiten. Doch das Bürgerbüro bietet auch Möglichkeiten zu anderen Behörden, zu verschiedenen Leistungen vor Ort anzubieten oder Formulare etc. zu erstellen. Und wenn das Bürgerbüro selbst nicht weiterhelfen kann, vermittelt es den Kontakt zur kompetenten Stelle - gleich ob bei der Stadt Heiligenhaus oder anderswo.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 159

    42579 Heiligenhaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02056 13-0

    E-Mail: buergerbuero@heiligenhaus.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ihr altes Personalausweisdokument (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden) 
    • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Erstaustellung eines Ausweises sowie bei Verlust ist eine Geburtsurkunde / Heiratsurkunde im Original vorzulegen Urkunden, welche im Ausland ausgestellt wurden, müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden, die von einem in Deutschland (=von einem deutschen Gericht) zugelassenen Übersetzer gefertigt worden sein sollte 1 AKTUELLES biometrisches Passfoto Bisheriger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass Bei Personen unter 15 Jahren und 9 Monaten zusätzlich: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente beider Elternteile

    Voraussetzungen

    Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz (PAuswG) Personalausweisverordnung (PAuswV) Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:

    • Bevor Sie Ihren neuen Personalausweis abholen können, wird in der Regel der PIN-Brief an Ihre Meldeadresse geschickt. Im PIN-Brief finden Sie die Transport-PIN und ein Sperrkennwort. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt werden.
    • Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder fragen bei dem Bürgeramt nach. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie Ihren Personalausweis trotzdem abholen, wenn Sie bei der Abholung eine selbstgewählte, sechsstellige PIN unmittelbar vergeben.
    • Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.
    • Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
    • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
    • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
    • Dem Behördenpersonal erklären Sie vor der Aushändigung des neuen Personalausweises, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben, und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
    • Wurde der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt, wird Ihnen der PIN-Brief dort übergeben. Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
    • Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch das Behördenpersonal informiert.
    • Sie haben die Möglichkeit, bei der Aushändigung des neuen Personalausweises eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) direkt einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen.
    • Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie - wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten - eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und Sie bekommen das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
    • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
    • Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender, zusätzlicher Erklärung vorlegen: "PIN-Brief erhalten". Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 1 Stunden

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    3-4 Wochen Lieferzeit

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ab Vollendung des 15. Lebensjahres und 9 Monaten kann ein Personalausweis alleine beantragt werden. In Deutschland besteht ab dem 16. Lebensjahr die Pflicht, ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zu besitzen. Besonderheiten für unter 16 Jährige: Ein Elternteil und die antragstellende Person müssen bei der Beantragung anwesend sein. Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, ist hierfür ein Nachweis erforderlich (Scheidungsurteil, Bescheinigung vom Jugendamt).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 04.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personaldokument, Ausweis abholen, Lichtbildausweis, Neuer PA, neuer Personalausweis, Personalausweis abholen, elektronischer Personalausweis, Ausweis, Identitätsdokument, Ausweispflicht, PA, Ausweisausgabe, Personalausweis, Identitätsnachweis, Dokumentenausgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English