Personalausweis Ausgabe

    Personalausweis abholen

    Wenn Ihr neuer Personalausweis vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

    Beschreibung

    Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo sie ihn beantragt haben. Mit einer Vollmacht, die auch Hinweise zum Erhalt des PIN-Briefs enthält, können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen.

    Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich.

    Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen oder sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, kann ihnen nur dieses Bürgeramt mitteilen.

    Der PIN-Brief wird direkt an Ihre Meldeadresse geschickt. Wenn Sie keine Meldeadresse in Deutschland haben, kann der PIN-Brief auch an das ausstellende Bürgeramt geschickt werden. In diesem Fall erhalten Sie den PIN-Brief dort am Tag der Abholung des neuen Personalausweises.

    Der PIN-Brief enthält eine fünfstellige Transport-PIN, eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort. Mit Hilfe der Transport-PIN können Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen. Diese sechsstellige selbstgewählte PIN benötigen Sie, um sich mit Ihrem Ausweis online auszuweisen.

    Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.

    Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere erwachsene Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Bevollmächtigung finden Sie online über das Personalausweisportal. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Biometrietaugliches Lichtbild: Es ist möglich, in den Bürgerämtern Gildehof, Altenessen, Borbeck und Steele Fotos digital vor Ort zu erfassen (Nutzungsentgelt: 3 €). Endgültiger Personalausweis: Zusätzlich zu den sichtbaren persönlichen Daten und dem Bild ist in den neuen Ausweis ein Chip integriert, der die persönlichen Daten, das Bild, und auch zwei Fingerabdrücke enthält. Im Jahr 2010 wurde der elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt, der eine digitale Speicherung des Lichtbildes und gegebenenfalls von Fingerabdrücken sowie die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) ermöglicht. Zudem ist er für die Nutzung einer elektronischen Signatur, also einer digitalen Unterschrift, vorbereitet. Seit 15.07.2017 wird jeder neue Personalausweis standardmäßig ab 16 Jahren mit einer einsatzbereiten Online-Ausweisfunktion ausgegeben. Personalausweise, die vor dem 17.07.2017 mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben wurden können nachträglich im Bürgeramt gebührenfrei wieder eingeschaltet werden. Details zum neuen Personalausweis und insbesondere zu den Online-Funktionen finden Sie im Personalausweisportal. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre; bei Antragstellern bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre. Das Lichtbild für den Personalausweis muss frontal aufgenommen werden. Bitte überprüfen Sie ein vorhandenes Lichtbild anhand der Fotomustertafel im Personalausweisportal oder weisen den Fotografen auf das Erfordernis eines entsprechenden Lichtbildes hin. Lichtbilder sollten nicht älter als 3 Monate sein, Lichtbilder die älter als 6 Monate sind werden generell zurückgewiesen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres besteht grundsätzlich eine Personalausweispflicht. Bei Beantragung des Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten erforderlich. Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. PIN-Nummer vergessen oder verloren? Zu oft falsch eingegeben? Im Bürgeramt Gildehof können Sie während der Öffnungszeiten ohne Termin eine neue PIN-Nummer setzen lassen. In den anderen Bürgerämtern ist hierfür ein Termin notwendig. Buchen Sie diesen bitte unter Sonstiges in der Rubrik "Bescheinigungen, Führungszeugnis und Sonstiges". Befreiung Personalausweispflicht: Auf Antrag können unter anderem dauerhaft mobilitätseingeschränkte Personen von der Ausweispflicht befreit werden. Vorläufiger Personalausweis: Falls dringend notwendig, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit bis zu 3 Monaten ausgestellt werden. Zur Beantragung wird ebenfalls ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt. Die Gebühr beträgt 10 Euro, die Ausstellung erfolgt sofort. Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Namensänderung durch anstehende Eheschließung: Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden. Bei der Antragstellung, die frühestens 7 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen sollte, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen. Wichtiger Hinweis: Für die Beantragung ist ein Onlinetermin erforderlich, den Sie unter www.essen.de/meintermin buchen können. Es besteht die Möglichkeit einer Lieferung der Dokumente nach Hause, bitte fragen Sie beim Sachbearbeiter hierzu nach. Im Bürgeramt Gildehof beantragte Ausweise können ohne Termin während der Öffnungszeiten abgeholt werden. In den Bürgerämtern Altenessen, Borbeck, Steele, Kupferdreh und Kettwig kann der beantragte Ausweis nur mit Termin abgeholt werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Wahl Ihres Bürgeramtes.

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_122923815

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Kettwig

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Fiedler-Platz 1

    45219 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 8833287

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 88-33218

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Altenessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Altenessener Straße 196

    45326 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833258

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Kupferdreh

    Adresse

    Hausanschrift

    Kupferdreher Str. 86

    45257 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833283

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Steele

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 8833278

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Borbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Heinrich-Straße 1

    45355 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 8833248

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Gildehof

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833218

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ihr altes Personalausweisdokument (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden) 
    • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alter Personalausweis Bei Verlust des alten Personalausweises: Reisepass, alternativ sämtliche Ihre Identität belegbaren Dokumente (Führerschein etc.) bei erstmaliger Beantragung des Personalausweises: Ein Kinderreisepass oder Kinderausweis. Ist ein Kinderreisepass oder Kinderausweis nicht mehr vorhanden, ist die Vorsprache eines Elternteiles / Sorgeberechtigten zur Identitätsfeststellung erforderlich Falls notwendig, Vollmacht / Einverständniserklärung bei unter 16-Jährigen

    Voraussetzungen

    Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:

    • Bevor Sie Ihren neuen Personalausweis abholen können, wird in der Regel der PIN-Brief an Ihre Meldeadresse geschickt. Im PIN-Brief finden Sie die Transport-PIN und ein Sperrkennwort. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt werden.
    • Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder fragen bei dem Bürgeramt nach. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie Ihren Personalausweis trotzdem abholen, wenn Sie bei der Abholung eine selbstgewählte, sechsstellige PIN unmittelbar vergeben.
    • Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.
    • Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
    • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
    • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
    • Dem Behördenpersonal erklären Sie vor der Aushändigung des neuen Personalausweises, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben, und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
    • Wurde der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt, wird Ihnen der PIN-Brief dort übergeben. Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
    • Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch das Behördenpersonal informiert.
    • Sie haben die Möglichkeit, bei der Aushändigung des neuen Personalausweises eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) direkt einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen.
    • Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie - wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten - eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und Sie bekommen das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
    • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
    • Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender, zusätzlicher Erklärung vorlegen: "PIN-Brief erhalten". Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 1 Stunden

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Endgültiger Personalausweis: 3-4 Wochen Vorläufiger Personalausweis: Sofort

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 04.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personaldokument, Ausweis abholen, Lichtbildausweis, Neuer PA, neuer Personalausweis, Personalausweis abholen, elektronischer Personalausweis, Ausweis, Identitätsdokument, Ausweispflicht, PA, Ausweisausgabe, Personalausweis, Identitätsnachweis, Dokumentenausgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English