Personalausweis Statusabfrage
Personalausweis Statusabfrage
Beschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle
Ihr Personalausweis liegt zur Abholung bereit, sobald Sie den PIN-Brief für die Nutzung der Online-Funktion erhalten haben. Bei Personalasuweisen von unter 16-Jährigen gibt es keinen PIN-Brief. Die Fertigstellung des Ausweisdokuments liegt in der Regel bei 2-3 Wochen nach Antragstellung. Den Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses können Sie über die Onlinedienstleistung "Statusabfrage Personalausweis/Reisepass" abfragen, sofern Sie bei der Antragstellung eine Anleitung dazu erhalten haben. Es erfolgt keine Benachrichtigung, wir geben Ihnen aber gern auch telefonisch Auskunft über den Bearbeitungsstand.
Online-Dienst
Abholung Ausweise und Pässe
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Beschreibung
Das Bürgerbüro ist Ihre Anlaufstelle für unsere Dienstleistungen: Ob Reisepass, Bewohnerparkausweis oder Führungszeugnis, wir helfen Ihnen gerne weiter. Am besten vereinbaren Sie vorab einen Termin: Online Terminvereinbarung.Das Standesamt hat abweichende Öffnungszeiten:Mo - Fr: 08:30 Uhr - 12:00 UhrDi: 14:00 Uhr - 16:00 UhrDo: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Der Bereich Abgaben hat abweichende Öffnungszeiten: Mo: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Di: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Mi: 08:00 Uhr - 12:00 UhrDo: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Fr: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Im Übrigen finden Sie die Öffnungszeiten des Bürgerbüros unter Servicezeiten.
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle
Bei persönlicher Abholung ist Folgendes mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten ist Folgendes vorzulegen: die vollständig ausgefüllte Vollmacht das Ausweisdokument des Abholers das Ausweisdokument des Antragstellers Für den Fall, dass der PIN-Brief nicht zugestellt wurde, ist der Personalausweis persönlich abzuholen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, neu, PA, ePA, Perso, Perser, nPA