Personalausweis Statusabfrage
Personalausweis Statusabfrage
Beschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle
Über folgende Wege können Sie einen verlorenen Gegenstand melden über das Onlinedienstleistung "Verlustanzeige telefonisch per Mail oder persönlich Hinweise Sollte ein Fundgegenstand dem Verlierer bzw. der Verliererin zugeordnet werden können, benachrichtigen wir diese Person umgehend. Oftmals lohnt es sich nach längere Zeit noch einmal nachzufragen, ob der Gegenstand gefunden wurde. Gegenstände sind teilweise auch durch Beschreibungen nicht klar zuzuordnen. Durch eine kurze Rücksprache lassen sich Gegenstände oft einfach zuordnen.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle
§§ 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, neu, PA, ePA, Perso, Perser, nPA