Personalausweis Statusabfrage
Personalausweis Statusabfrage
Beschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
Online-Dienst
Ausweisdokumente Statusabfrage
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle
Für die Abholung Ihrer neues Ausweis- oder Passdokumente bringen Sie bitte Ihren bisherigen Ausweis bzw. Reisepass mit. Weitere Dokumente müssen nicht vorgelegt werden.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle
Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses - Passgesetz (PaßG) Ausstellung eines Personalausweises oder einer eID-Karte - Personalausweisgesetz (PAuswG)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle
Ausweise und Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Ab dem Zeitpunkt der Beantragung Ihrer neuen Ausweis- oder Passdokumente vergehen etwa drei bis fünf Wochen, bis diese im Bürgerbüro zur Abholung bereitliegen.
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, neu, PA, ePA, Perso, Perser, nPA