Personalausweis Statusabfrage
Personalausweis Statusabfrage
Beschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
Hinweise für Erkelenz: Inhalte der zuständigen Stelle
Sobald Ihr Ausweisdokument den Status "Dokument eingegangen (bei Meldebehörde)" erreicht hat, können Sie Ihr Ausweisdokument abholen. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise. Personalausweis/eID-Karte Die Herstellung der Dokumente erfolgt durch die Bundesdruckerei. Nach Fertigstellung des Personalausweises/der eID-Karte erhalten Sie den Brief mit PIN, PUK und Sperrkennwort (PIN-/PUK-Brief) nach Hause. PIN und PUK benötigen Sie für die Online-Ausweisfunktion. Das Sperrkennwort benötigen Sie, wenn der Personalausweis / die eID-Karte verloren oder gestohlen wurde. Die Daten bitte sorgfältig aufbewahren. Aktueller Status und Abholung Sie können den aktuellen Status des Antrages online abfragen (Internetlink unter "Onlinedienstleistung"). Nutzen Sie die Seriennummer und Ihr Geburtsdatum. In der Regel können Sie den Personalausweis / die eID-Karte fünf Tage nach Erhalt des PIN-/PUK-Briefs abholen. Prüfen Sie vorher den Status des Antrags. Die Abholung erfolgt am Empfang im Bürgerbüro. Zur Abholung buchen Sie bitte bei uns einen Termin. Bringen Sie Ihr aktuelles Dokument zur Abholung mit. Reisepass Die Herstellung der Dokumente erfolgt durch die Bundesdruckerei. Aktueller Status und Abholung Sie können den aktuellen Status des Antrages online abfragen (Internetlink unter "Onlinedienstleistung"). Nutzen Sie die Seriennummer und Ihr Geburtsdatum. In der Regel ist der Reisepass ungefähr vier Wochen nach der Beantragung abholbereit. Prüfen Sie vorher den Status des Antrags. Die Abholung erfolgt am Empfang im Bürgerbüro. Zur Abholung buchen Sie bitte bei uns einen Termin.
Online-Dienst
Statusabfrage Ausweisdokumente
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro
Beschreibung
Hinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, neu, PA, ePA, Perso, Perser, nPA