Personalausweis Statusabfrage

    Personalausweis Statusabfrage

    Beschreibung

    Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der neue sogenannte elektronische Personalausweis ermöglicht folgende wesentliche Funktionen: die hoheitliche Ausweisfunktion wird - wie beim elektronischen Reisepass - um biometrische Daten des Gesichts und um Daten zweier Fingerabdrücke erweitert zusätzlich besteht die Möglichkeit sich durch den elektronischen Identitätsnachweis online auszuweisen Durch diese sogenannte elektronische Ausweisfunktion (eID-Funktion) können Sie sich durch eine verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen (ohne biometrische Daten) im Internet oder an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, eine Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur gemäß Signaturgesetz auf den Personalausweis aufzubringen und ihn so im elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. Das Logo welches auf der Rückseite des Ausweises aufgebracht ist, kennzeichnet Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte, die mit dem neuen Ausweis genutzt werden können. Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn sie der Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen und der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen oder der überwiegende Aufenthalt in Deutschland ist. Unter 16 Jahren kann ein Ausweis nur mit deaktivierter eID-Funktion beantragt werden. Für Personen unter 24 Jahren gilt der neue Personalausweis sechs Jahre, bei über 24-jährigen ist er zehn Jahre gültig, der vorläufige Ausweis hat eine Gültigkeit von max. drei Monaten. Der Personalausweis wird nur auf persönlichen Antrag bei der Stadt ausgestellt, bei welcher Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies dauert circa zwei bis drei Wochen. Bitte denken Sie gerade in der Urlaubszeit daran, Ihren Personalausweis rechtzeitig zu beantragen. Der vorläufige Personalausweis dient weiterhin dazu, die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken. Personalausweise für Kinder unter 16 Jahren können nur in Anwesenheit eines Elternteiles beantragt werden. Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, buchen Sie bitte vorab online einen Termin.

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_123187657

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02165 915-3233

    E-Mail: buergerbuero@juechen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterlagen zur Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahre: Geburtsurkunde des Kindes 1 biometriefähiges Passbild Einverständniserklärung des Elternteiles, welches bei der Beantragung nicht mit vorspricht, sowie dessen Ausweis/Reisepass (Kopie ausreichend) Bitte beachten: die Anwesenheit des Kindes ist immer bei der Beantragung eines Dokumentes erforderlich! Unterlagen zur Beantragung eines Personalausweises ab 16 Jahre: ein bisheriges Dokument 1 biometriefähiges Passbild nicht älter als 1 Jahr

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Fertigstellung durch die Bundesdruckerei dauert circa zwei bis drei Wochen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, neu, PA, ePA, Perso, Perser, nPA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English