Personalausweis Meldung wegen Fund

    Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
    Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
    Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
    Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind. In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist dann in der Regel drei Monate gültig.Seit dem 02.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend.

    Online-Dienst

    Personalausweis beantragen (auch vorläufig)

    ID: L100002_122759488

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.0.10 Bürgerberatung

    Beschreibung

    Aktueller Hinweis: Dringende Anliegen (Personalausweis, Reisepass) können Sie bei uns mittwochs in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr ohne Termin, aber mit Wartezeit erledigen. Sie erreichen die Bürgerberatung nach vorheriger Terminvereinbarung über folgenden Link: www.detmold.de/onlinetermin Wichtig: Es werden täglich Termine angeboten, die Nachfrage ist sehr groß. Termine werden zusätzlich Freitag mittags für die kommenden zwei Wochen freigegeben Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte ab. Frei gewordene Termine können dann anderen Kunden angeboten werden. Hinweis: Zahlen Sie bequem mit EC- oder Kreditkarte. Nutzen Sie die Möglichkeit, biometrische Lichtbilder (für Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe) bei uns zu machen.Seien Sie dann 10 Minuten vor Ihrem Termin bei uns.Die Bilder werden digital übermittelt, nicht ausgedruckt.Das Nutzungsentgelt beträgt 6 Euro.Kinder ab 6 Jahren können das Terminal problemlos nutzen. Sie können natürlich auch ein aktuelles Lichtbild vom Fotografen mitbringen. Wenn Sie Zeit und Weg sparen möchten, können Sie viele Angelegenheiten online erledigen. Dazu klicken Sie einfach auf die entsprechende Dienstleistung und folgen der Onlinelösung. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen Auskunft aus dem Melderegister beantragen Ausweis/Pass Statusabfrage Bewohnerparkausweis beantragen Detmold-Pass beantragen Führungszeugnis beantragen Fundsache abgeben Hund anmelden oder abmelden Meldebescheinigung beantragen (auch erweitert) Schwerbehindertenausweis beantragen/verlängern Übermittlungssperren einrichten Untersuchungsberechtigungsschein beantragen Wohnsitz anmelden/ummelden/abmelden Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    -    wiedergefundener Personalausweis

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    das bisherige Ausweisdokument (falls vorhanden - andernfalls eine standesamtliche Urkunde) bei Eheschließung oder Einbürgerung die Heiratsurkunde inkl. Namensänderung bzw. die Einbürgerungsurkunde vor Vollendung des 16. Lebensjahres der Kinderreisepass, gfs. der Reisepass oder die Geburts-/Abstammungsurkunde aktuelles (nicht älter als 3-6 Monate) biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei) Die Bürgerberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, biometrische Lichtbilder für die Beantragung von Personaldokumenten vor Ort zu machen. Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen, planen Sie Ihren Besuch etwa 10-15 Minuten vor Ihrem Termin, um diesen Service nutzen zu können. Der Zugang dafür ist nicht barrierefrei. Die Bilder werden online an den Sachbearbeiter übermittelt. Das Nutzungsentgelt beträgt 6 Euro, ein Ausdruck der Bilder erfolgt nicht. Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, ein aktuelles Lichtbild vom Fotografen mitzubringen. Benutzung des Terminals für Kinder ab 6 Jahren empfohlen! zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren: vor Vollendung des 16. Lebensjahres genügt es, wenn zusätzlich zum Kind ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden; wenn ein Elternteil verstorben ist (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt), eine Sterbeurkunde wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk) bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuer/zur Betreuerin bzw. der Gerichtsbeschluss

    Voraussetzungen

    Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweispflicht - § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html Ausstellung - § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG) http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html Gültigkeitsdauer - § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG) http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__6.html vorläufiger Personalausweis - § 3 Personalausweisgesetz (PAuswG) https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__3.html

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

    Fristen

    Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 3-4 Wochen

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragstellung bei geplanter Eheschließung: Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur dann, sofern zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokumentes besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich) oder sofort nach der Eheschließung das Signaturzertifikat oder die Online-Ausweisfunktion genutzt werden soll. s. auch G.9.0 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes und der Personalausweisverordnung (Personalausweisverwaltungsvorschrift - PAuswVwV) Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt. Das Ausweisdokument kann erst nach Vorlage der Heiratsurkunde ausgegeben werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    elektronischer Personalausweis, Perso, PA, ePA, Wiederauffinden, neu, Fund, Meldung, melden, neuer Personalausweis, wiedergefunden, wiederaufgetaucht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English