Personalausweis Meldung wegen Fund

    Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
    Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
    Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
    Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_122619424

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef ist Ihre Anlaufstelle, wenn sie neu nach Bad Honnef ziehen, sich innerhalb Bad Honnefs ummelden möchten oder einen neuen Personalausweis bzw. Reisepass beantragen möchten. Gerne helfen wir Ihnen auch dabei weiter, wenn Sie eine Meldebescheinigung, einen Fischereischein oder weitere Anliegen unseres Dienstleistungsangebots nutzen möchten. Bitte beachten sie, dass wir ein Terminvereinbarungsprogramm nutzen, um Ihnen schnell und effizient weiterhelfen zu können. Ihren individuellen Wunschtermin können Sie hier buchen. Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse. Sollten Sie in Aegidienberg leben, können Sie gerne auch einen Termin in unserer Außenstelle am Aegidiusplatz vereinbaren. Die Anschrift lautet: Bürgerbüro Aegidienberg Aegidiusplatz 10 53604 Bad Honnef Kontaktdaten Telefon: 02224/80764 Öffnungszeiten Montag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: nach Vereinbarung Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 12

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    -    wiedergefundener Personalausweis

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachweise über die Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes Biometrisches Passbild (Am Standort Rathausplatz können Sie ein biometrisches Passbild erstellen lassen ggf. alter Personalausweis ggf. Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist) ggf. weitere Dokumente auf Anforderung

    Voraussetzungen

    Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz Personalausweisverordnung Personalausweisgebührenverordnung

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verfahrensablauf Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises geht persönlich ein. Prüfung der Voraussetzungen Bestellung des Personalausweises bei der Bundesdruckerei oder Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises Festlegung des Abholortes Information über Eintreffen des bestellten Personalausweises (PIN-Brief der Bundesdruckerei) Abholung des Personalausweises zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros am Rathausplatz oder mit Termin in Aegidienberg

    Fristen

    Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    elektronischer Personalausweis, Perso, PA, ePA, Wiederauffinden, neu, Fund, Meldung, melden, neuer Personalausweis, wiedergefunden, wiederaufgetaucht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English