Personalausweis Meldung wegen Fund

    Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
    Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
    Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
    Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerGrundsätzlich ist für die Ausstellung eines Personalausweises die Behörde zuständig, in deren Bezirk die Ausweisbewerberin oder der Ausweisbewerber mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.

    Online-Dienst

    Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

    ID: L100002_123935281

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Kevelaer wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    -    wiedergefundener Personalausweis

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaeraktuelles, biometrisches Fotobisher bestehendes AusweisdokumentEinverständniserklärung beider Elternteile, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (siehe Formulare)Gegebenenfalls Sorgerechtserklärung, bis zur Vollendung des 16. LebensjahresGegebenenfalls Einbürgerungsurkundezusätzlich bei einem gestohlenen/verlorenen Personalausweis:Ausfertigung der StrafanzeigeIdentitätsnachweisTipp:Lassen Sie zwei Wochen vergehen bevor Sie einen neuen Personalausweis beantragen; vielleicht findet er sich wieder.Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.

    Voraussetzungen

    Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerPersonalausweisgesetz

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

    Fristen

    Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerPersonalausweis für Personen unter 24 Jahre: 22,80 € und sechs Jahre gültigPersonalausweis für Personen über 24 Jahre: 37 € und zehn Jahre gültigVorläufiger Personalausweis: 10,00 € höchstens 3 Monate gültig

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    elektronischer Personalausweis, Perso, PA, ePA, Wiederauffinden, neu, Fund, Meldung, melden, neuer Personalausweis, wiedergefunden, wiederaufgetaucht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English