Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie: Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen Ausweispflicht, die nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann. Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. Ausnahmsweise gilt dies auch am Nebenwohnsitz, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Ermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine erhöhte Gebühr zu entrichten ist. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, die digital erfasst wird, notwendig. Ebenfalls sind Ihre Fingerabdrücke auf dem Personalausweis zu hinterlegen. Grundsätzlich kann man ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis selbst beantragen. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit von Personalausweisen 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises, oder am PC mithilfe eines geeigneten Lesegeräts vornehmen. Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht zulässig. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen sofort ausgestellt. Braille-Aufkleber: Die Einführung dieser Braille-Aufkleber soll Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung künftig dieUnterscheidung von Personalausweisen, eAT oder eID-Karten von anderen Karten, z.B. im Portemonnaie, erleichtern.Auf Antrag wird durch die zuständige Behörde ein solcher Braille-Aufkleber auf das Dokument aufgebracht. Dies kann entweder sofort bei Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

    Online-Dienste

    Personalausweis

    ID: L100002_123473857

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Verlustmeldung von Ausweisdokumenten

    ID: L100002_123475817

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt - Bürgerservice Elsen

    Beschreibung

    Am Donnerstag, 1. Juni 2023, erfolgte die Wiedereröffnung der Verwaltungsnebenstelle in Elsen. Das Bürgerbüro Elsen erreichen Sie über den Zugang der Bibliothek am Schlengerbusch 27 auf dem Gelände der Gesamtschule Elsen. Parkmöglichkeiten befinden vor dem Aliso Hallenbad. Der Zugang ist barrierefrei.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schlengerbusch 27

    33106 Paderborn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Beschreibung

    Herzlich willkommen auf der "Homepage" des Einwohneramtes der Stadt Paderborn. Sie erreichen uns zur Zeit in der Stadtverwaltung Paderborn an der Bahnhofstraße sowie im Bürgerservice Schloß Neuhaus und Elsen. Die Standorte finden Sie unter den jeweiligen "Dienstleistungen der Einrichtung". Die auf dieser Seite genannten Öffnungszeiten beziehen sich auf den Standort in der Innenstadt. Das Einwohneramt am Standort Bahnhofstraße 50 sowie der Bürgerservice in Schloß Neuhaus und Elsen stehen Ihnen nach vorheriger Terminreservierung zur Verfügung. Wegbeschreibung Einwohneramt Bahnhofstraße Bitte nutzen Sie für Ihre Terminreservierung die Online-Terminvereinbarung. Für eine telefonische Terminreservierung nutzen Sie bitte die Rufnummer 05251 88-11188. Aufgrund einer erhöhten Terminnachfrage kann es zu Wartezeiten bei der Gesprächsannahme und Terminvergabe kommen. Unser umfangreiches Aufgabenspektrum finden Sie unter "Dienstleistungen der Einrichtung". Informationen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für den Bereich des Einwohneramts erhalten Sie hier.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke R

    33102 Paderborn

    EG

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Haupt- und Personalamt - Zentrale Dienste - Telefonisches Service-Center (TSC)

    Beschreibung

    Unsere freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich professionell um die telefonischen Kontakte der Stadtverwaltung Paderborn und bieten Ihnen qualifizierte Auskünfte und Hilfestellungen unter der zentralen Rufnummer 05251/88-0 an.Mit Hilfe einer umfangreichen Wissensdatenbank sorgen wir dafür, dass möglichst viele Ihrer Anfragen zu den Dienstleistungen der Stadtverwaltung Paderborn abschließend bearbeitet werden können.Auch bei Fragen zu beispielsweise Fundsachen, Parkausweisen oder Parkverstößen nutzen Sie gerne unseren Telefonkontakt unter der Rubrik "Kontaktpersonen".Unsere Coronahotline steht Ihnen für Fragen zur Coronaschutzverordnung zur Verfügung. Für medizinische Fragen zu den Themenbereichen "Testen, Impfen, Isolierung und Quarantäne" wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Paderborn unter der Telefonnummer 05251 308 3333.

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsener Straße 95

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt - Bürgerservice Schloß Neuhaus

    Adresse

    Hausanschrift

    Bielefelder Straße 3

    33104 Paderborn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterlagen die Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes den alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind) ein aktuelles biometrisches Lichtbild Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten digitale Fotos können uns ausschließlich durch teilnehmende Fotostudios, oder über den Fotoautomaten im Einwohneramt, Bahnhofstr. 50 übermittelt werden Erklärung zum Sorgerecht (unter 16 Jahre) Biometrische Passbilder:Im Einwohneramt an der Bahnhofstraße 50 können am Selbstbedienungsautomaten digitale Passfotos mit Fingerabdruck und digitaler Unterschrift zur Beantragung von Ausweisdokumenten gemacht werden. Hierbei wird kein Ausdruck erstellt. Die Kosten belaufen sich auf 7,- EUR. Das Foto wird für 7 Tage gespeichert. Bei der Antragsstellung von einer Person unter 16 Jahren muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene "Erklärung zum Sorgerecht" vorlegen (siehe unter der Rubrik "Downloads"). Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu. Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Noch Fragen? Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verschiedene im Personalausweisgesetz

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

    Verlust beim Bürgeramt melden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
    • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
    • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
    • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
    • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis abholen Nach der Produktion wird Ihnen ein Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufigen 5-stelligen PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt. Zur Nutzung der Online-Funktion muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Die PIN können Sie im Rahmen der Abholung des Ausweises bei uns im Einwohneramt, aber auch später in den für den Online-Ausweis geeigneten Apps setzen. Näheres dazu erfahren Sie unter www.personalausweisportal.de. Den Erhalt des Briefes müssen Sie bei uns bei Abholung quittieren. Hier können Sie auch erstmalig die PIN setzen. Ungefähr 2 Tage nach Zustellung des Briefes können Sie den Personalausweis abholen. Dabei müssen Sie unbedingt Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet zurückerhalten.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis ändern Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei. Personalausweis verloren/Personalausweis wiedergefunden Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Einwohneramt angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten. Erfolgt die Information per Brief, Fax, E-Mail oder telefonisch, schicken wir Ihnen die formelle Verlustanzeige, die Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben bei uns wieder einreichen. Wichtiger Hinweis: Zur Vermeidung von Missbrauch sollten Sie unverzüglich die Sperrung der Online-Ausweisfunktion veranlassen: Sperrhotline der Bundesdruckerei in Berlin, Rufnummer 116 116. Mit der Verlustanzeige wird der Personalausweis in der sog. polizeilichen INPOL-Sachfahndung ausgeschrieben. Das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten ist persönlich im Einwohneramt anzuzeigen, damit wir das Ausweisregister aktualisieren und eine Löschung in der Fahndungsdatei veranlassen können. Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Antrag gebührenfrei bei uns. Der Zugang zum Einwohneramt und seinen Nebenstellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte buchen Sie Ihren persönlichen Termin telefonisch unter 05251 - 88 111 88 oder digital unter www.paderborn.de/terminvereinbarung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anzeigen, Personalausweis verloren, neuer Personalausweis, ePA, Verlust, PA, Meldung, Perso, Personalausweis Verlust, elektronischer Personalausweis, Anzeige Verlust Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de