Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin ist aufgrund der notwendigen Unterschrift und der Aufnahme der Fingerabdrücke notwendig. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters bei Antragstellung erforderlich. Ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter, Vormund) muss bei der Antragstellung anwesend sein. Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist in der Regel drei Monate gültig. Ihren neuen Personalausweis erhalten Sie automatisch mit der Online-Ausweisfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sie erledigen Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Seit dem 02.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend.Bei Fragen rund um den Ausweis beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.

    Online-Dienste

    Personalausweis (auch vorläufig)

    ID: L100002_121871482

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Verlust / Diebstahl von Ausweispapieren

    ID: L100002_121871420

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist Ihre Anlaufstelle für unsere Dienstleistungen: Ob Reisepass, Bewohnerparkausweis oder Führungszeugnis, wir helfen Ihnen gerne weiter. Am besten vereinbaren Sie vorab einen Termin: Online Terminvereinbarung.Das Standesamt hat abweichende Öffnungszeiten:Mo - Fr: 08:30 Uhr - 12:00 UhrDi: 14:00 Uhr - 16:00 UhrDo: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Der Bereich Abgaben hat abweichende Öffnungszeiten: Mo: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Di: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Mi: 08:00 Uhr - 12:00 UhrDo: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Fr: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Im Übrigen finden Sie die Öffnungszeiten des Bürgerbüros unter Servicezeiten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, 35 mm breit und 45 mm hoch. Den alten Personalausweis Bei Verlust oder Diebstahl bitte die Geburtsurkunde / das Familienstammbuch mitbringen Ggf. den Kinderpass in Verbindung mit der Geburtsurkunde / dem Familienstammbuch Bei Personen unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten. Bei Personen unter 16 Jahren muss mindestens ein Elternteil bei der Antragsstellung anwesend sein.

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweispflicht: § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) Ausstellung: § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG) Gültigkeitsdauer: § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG) vorläufiger Personalausweis: § 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

    Verlust beim Bürgeramt melden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
    • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
    • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
    • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
    • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 3-4 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verlust/ Diebstahl: Sperrung des Ausweises über die Hotline 116 116 oder direkt im Bürgerbüro ggf. eine Anzeige bei der Polizei bei Diebstahl, ansonsten im Bürgerbüro Anzeige über Verlust vor Neubeantragung bitte 3-4 Wochen warten Ausweise, die als gestohlen oder Verlust gemeldet worden sind, müssen bei Wiederauffinden unverzüglich - auch bei abgelaufener Gültigkeit - im Bürgerbüro wieder abgegeben werden Namensänderung: bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließung) muss ein neuer Ausweis beantragt werden

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anzeigen, Personalausweis verloren, neuer Personalausweis, ePA, Verlust, PA, Meldung, Perso, Personalausweis Verlust, elektronischer Personalausweis, Anzeige Verlust Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de