Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (eID), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger schneller und verlässlicher, z.B. gegenüber Internetanbietern, ausweisen können. Außerdem besteht die Möglichkeit die Fingerabdrücke auf den Personalausweis aufnehmen zu lassen sowie die Speicherung der elektronischen Signatur. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind. Der Antragsteller/ die Antragstellerin muss wegen der notwendigen Unterschrift und der evtl. Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich vorsprechen. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei Antragstellung anwesend sein. Gültigkeitsdauer: Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Die Bearbeitung dauert durchschnittlich 2-3 Wochen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokumentes kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt. Nach Erhalt des PIN-Briefes kann der Personalausweis nach etwa zwei Tagen im Bürgerzentrum abgeholt werden. Eine zusätzliche Benachrichtigung durch das Bürgerzentrums findet nicht statt. Geltungsbereich: Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Er ist Passersatz für Bürger der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU. Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt. Infos zum Thema Personalausweis und eID findet man auch im Infoportal des Bundesinnenministeriums unter: https://www.personalausweisportal.de. Und Personalausweisportal - Startseite - Beantragung, Kosten und Abholung des Personalausweises Vorläufiger Personalausweis Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt nur in dringenden Fällen. Bei Aushändigung des vorläufigen Ausweises ist der alte ungültige Ausweis vorzulegen. In der Regel wird der vorläufige Ausweis sofort ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Monate. Gleichzeitig mit dem vorläufigen Personalausweis muss auch ein endgültiger Personalausweis (Gültigkeitsdauer 6 bzw. 10 Jahre) beantragt werden. Selbstbedienungsterminal Im Hennefer Rathaus können an einem Selbstbedienungsterminal biometrische Passfotos erstellt sowie die Unterschrift abgegeben werden. Damit werden die Warte- und Bearbeitungszeit für die Beantragung neuer Ausweisdokumente im Bürgeramt verkürzt. Mehr Informationen zum SB-Terminal finden sie weiter unten unter "Verwandte Dienstleistungen".

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_123029387

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerzentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef (Sieg)

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Ordnungsverwaltung, Bürgerzentrum, Zivil- und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef (Sieg)

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    (ggf. alter) Personalausweis oder Reisepass oder Geburtsurkunde bzw. Stammbuch Aktuelles, biometrisches Lichtbild (in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme) Beachten Sie bitte die Fotomustertafel unter nach folgendem Link BMI - Homepage - Foto-Mustertafel (bund.de) Buchungsnachweis (nur für vorläufigen Reisepass benötigt) Bei der Beantragung von Dokumenten für minderjährige Kinder: Wenn bei der Antragsstellung nur ein Elternteil anwesend ist, benötigen Sie zusätzlich eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung des anderen Elternteils (hier auf der Seite zum Herunterladen unter "Downloads").

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

    Verlust beim Bürgeramt melden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
    • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
    • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
    • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
    • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitung dauert durchschnittlich 2-3 Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anzeigen, Personalausweis verloren, neuer Personalausweis, ePA, Verlust, PA, Meldung, Perso, Personalausweis Verlust, elektronischer Personalausweis, Anzeige Verlust Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de