Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Terminvergabe online Bei Verlust des Personalausweises, des Reisepasses oder Kinderreisepasses muss bei der Pass- und Ausweisbehörde eine Verlustanzeige gemacht werden. Sie können wegen der Verlustmeldung entweder beim Bürgerservice Moers vorsprechen oder Sie nutzen den Onlineassistenten (siehe unter Formulare). Wichtig: Falls Sie eine Verlustanzeige bei der Polizei gestellt haben, bringen Sie bitte den Schriftwechsel mit. Für den elektronischen Personalausweis gilt außerdem folgendes: Bei der persönlichen Vorsprache im Bürgerservice bringen Sie bitte bringen Ihren PIN-Brief mit. Sollte Ihnen der Verlust außerhalb der Öffnungszeiten auffallen und haben Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, müssen Sie diese umgehend sperren lassen. Dies ist ähnlich wie bei der EC-Karte über einen Sperrnotruf möglich. Der Sperrnotruf ist von Montag bis Sonntag 24 Stunden zu erreichen. Um hierüber die Online-Ausweisfunktion sperren zu können, müssen Sie unbedingt Ihr Sperrkennwort bereithalten. Dieses haben Sie mit dem PIN-Brief erhalten. Wichtig: Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ersetzt nicht die Verlustanzeige, die Sie bei der Stadt vornehmen müssen. Falls Sie die Funktion der qualifizierten elektronischen Signatur genutzt haben, können Sie diese nur bei Ihrem Anbieter sperren lassen. Neue Ausweisdokumente können Sie sofort beantragen. Bis das neue Ausweisdokument von der Bundesdruckerei Berlin fertig gestellt ist, können Ihnen folgende vorläufige Ausweispapiere vorläufiger Personalausweis vorläufiger Reisepass Kinderreisepass sofort ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Verlust des eigenen Personalausweises melden

    ID: L100002_121825050

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    04.2 Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-648 und 201-653

    Fax: 0 28 41 / 201-1 61 02

    E-Mail: Buergerservice@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

    Verlust beim Bürgeramt melden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
    • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
    • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
    • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
    • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wichtig:Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ersetzt nicht die Verlustanzeige, die Sie bei der Stadt vornehmen müssen.Bitte beachten Sie, dass Sie die Funktion der qualifizierten elektronischen Signatur, sofern Sie diese genutzt haben, nur bei Ihrem Anbieter, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben, sperren lassen können.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anzeigen, Personalausweis verloren, neuer Personalausweis, ePA, Verlust, PA, Meldung, Perso, Personalausweis Verlust, elektronischer Personalausweis, Anzeige Verlust Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de