Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist eines der fälschungssichersten Ausweisdokumente der Welt. Daher wird der Personalausweis mittlerweile auch von vielen Staaten, insbesondere der Schengen-Staaten, als Reisedokument für die Einreise oder den Transit anerkannt. Welches Land die Einreise oder den Transit mit einem Personalausweis ermöglicht, kann den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes entnommen werden. Die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion = electronic Identity) ist bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr vollendet haben, standardmäßig aktiviert. Sollte der Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt worden sein, kann die Online-Ausweisfunktion nach dem 16. Geburtstag nachträglich aktiviert werden. Informationen rund um die Nutzungsmöglichkeiten der Online-Ausweisfunktion, die benötigte Hard- und Software sowie die Funktionalitäten können Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat erhalten. Antragstellung Da der Personalausweis in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich nach Terminvereinbarung erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein). Hierzu müssen Sie sich einen Termin über das Terminbuchungssystem, per Mail unter terminanfrage-servicebuero@velbert.de oder telefonisch unter 02051/26-2320 buchen. Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Ausweisantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden. Lichtbild Für die Beantragung von Ausweisdokumenten wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt. Ein biometrisches Lichtbild zeigt die Gesichtszüge einer Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende (Frontalaufnahme). Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahmen vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung, Lichtbildabweichungen bei Kindern/Kleinkindern oder die konkreten biometrischen Anforderungen können der Fotomustertafel der Bundesdruckerei Berlin entnommen werden. Die Anwendung der biometrischen Personenfeststellung z.B. bei einem Grenzübertritt, erfordert qualitativ hochwertige Lichtbilder. Ein aktuelles Lichtbild soll über die mehrjährige Gültigkeit des Ausweises eine bestmögliche Personenidentifikation gewährleisten. Daher soll das Lichtbild die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung 1:1, d.h. gegenwartsbezogen abbilden. Ein deutscher Ausweis wird kraft Gesetzes auch vor Ablauf der Gültigkeit ungültig, wenn die eindeutige Personenidentifikation nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Fall kann der Ausweis sogar von den zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden sichergestellt bzw. eingezogen werden. Namensänderung durch anstehende Eheschließung Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen. Diebstahl oder Verlust Wurde der Ausweis gestohlen oder haben Sie ihn verloren, ist Ihre persönliche Vorsprache im ServiceBüro erforderlich. Hierfür sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich: Führerschein oder Reisepass ggf. Diebstahlanzeige der Polizei Ein Diebstahl oder Verlust und auch das Wiederauffinden eines Dokumentes muss beim ServiceBüro gemeldet werden. Auch dann, wenn bereits ein neues Dokument beantragt wurde. Bitte beachten Sie, dass von Auslandsreisen mit gestohlenen oder verlorenen Dokumenten abgeraten wird. Selbst nach Wiederauffinden eines Dokumentes kann nicht garantiert werden, dass der Sachfahndungseintrag in der INTERPOL-Datenbank auch entsprechend gelöscht worden ist. Auslandsreisen mit solchen Dokumenten sind daher immer risikobehaftet. Gültigkeiten Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 6 Jahre Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres - 10 Jahre vorläufiger Personalausweis - 3 Monate

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_123750393

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    ServiceBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Fax: 02051 26-2327

    Telefon Festnetz: 02051 26-2320

    E-Mail: servicebuero@velbert.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    bisheriger Personalausweis oder Reisepass aktuelles biometrisches Lichtbild ( s. Fotomustertafel) - maximal 6 Monate alt zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) empfohlen bei erstmaliger Beantragung eines Personaldokumentes: deutsche Geburtsurkunde oder ausländische Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (von einem/einer für deutsche Gerichte zugelassenen Übersetzer oder Übersetzerin) Namensänderungsurkunde(n) (bei Heirat, Scheidung oder sonstiger Namensänderung) Für neu Eingebürgerte die Einbürgerungsurkunde (mit Pass oder Ausweis Ihres bisherigen Heimatlandes) Anmeldung zur Eheschließung (bei Heirat) Bestallungsurkunde (wenn eine Vormundschaft existiert) Bei Minderjährigen zusätzlich: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht Bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlich: Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    deutsche Staatsangehörigkeit in Velbert mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

    Verlust beim Bürgeramt melden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
    • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
    • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
    • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
    • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie werden von der Bundesdruckerei angeschrieben, sobald Ihr Ausweis zur Abholung bereit liegt. Da Sie den PIN-Brief bei der Abholung nicht benötigen, bringen Sie ihn bitte nicht mit, sondern verwahren ihn sicher zu Hause. Er enthält wichtige Daten zu PIN, PUK und Sperrkennwort. Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Online-Funktion nutzen möchten, können Sie Ihren Ausweis erst abholen, nachdem Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben. Dies gilt nicht für Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben. Sie erhalten keinen PIN-Brief. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, unter Onlinedienstleistungen zu sehen, ob Ihr Personalausweis schon abholbereit ist. Dazu müssen Sie die Nummer Ihres neuen Personalausweises eingeben. Diese finden Sie auf dem Schreiben, das Ihnen bei der Beantragung ausgehändigt wurde. Achten Sie hierbei bitte darauf, dass Buchstaben immer groß geschrieben werden müssen. Wenn Sie auf "Suche starten" klicken, erfahren Sie, ob Ihr Ausweis schon zur Abholung bereitliegt. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihren Personalausweis abzuholen, können Sie eine Ihnen vertraute Person zur Abholung bevollmächtigen. Die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht muss bei der Abholung des Personalausweises vorgezeigt werden.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Befreiung von der Ausweispflicht: Die Befreiung von der Personalausweispflicht kann unter folgenden Voraussetzungen erfolgen: die Person muss voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sein oder sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können und alle Ausweisdokumente (Personalausweis und Reisepass) müssen abgelaufen sein Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei. Benötigte Unterlagen bisheriger abgelaufener Personalausweis / Reisepass Bescheinigung über einen vorhandenen Pflegegrad / eine vorhandene Pflegestufe oder eine Bescheinigung vom Hausarzt Vollmacht (wenn der Antrag nicht persönlich gestellt wird)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anzeigen, Personalausweis verloren, neuer Personalausweis, ePA, Verlust, PA, Meldung, Perso, Personalausweis Verlust, elektronischer Personalausweis, Anzeige Verlust Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de