Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Diebstahl des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt.

    Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

    Sperrung der Online-Ausweisfunktion: Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder bei der Polizei an, wird der Online-Ausweis automatisch gesperrt.

    • Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
    • Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
    • Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Kinder können bereits ab Geburt (z.B. für Reisen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz) einen Personalausweis erhalten, der Kinderreisepass ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr erhältlich. Alternativ ist für Kinder auch die Beantragung eines elektronischen Reisepasses möglich. Die Broschüre "Ihr Personalausweis", herausgegeben vom Bundesministerium des Innern und Heimat, steht in der jeweils gültigen Fassung rechts als Download zur Verfügung. Dort finden Sie auch Hinweise zur Online-Funktion.

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_123083759

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 5

    44623 Herne

    Kontakt

    Fax: 02323 16-12339268

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    E-Mail: einwohneramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    E-Mail: einwohneramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass Neuzeitliches biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten) nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung: Nationalpass und Einbürgerungsurkunde Bei Antragsteller*innen unter 16 Jahren bedarf die Antragstellung zusätzlich der Vorsprache beider Elternteile. Dabei wird die erforderliche zu Hause geleistete Unterschrift des zweiten Elternteils anerkannt, wenn zum Vergleich der Unterschrift dessen gültiger Personalausweis beziehungsweise Pass und die Einverständniserklärung vorgelegt wird. Die Einverständniserklärung finden Sie oberhalb in der Menüführung zum Download. Das Kind muss bei der Beantragung mit dabei sein! Zustimmung beider Elternteile oder Nachweis zur alleinigen Antragsberechtigung. Grundsätzlich (in Einzelfällen kann die Vorlage von Unterlagen zusätzlich sein bzw. abweichen) gilt: bei zusammenlebenden Eltern: schriftliche Zustimmung beider Elternteile unter Vorlage beider Ausweise/Pässe. Alternativ Nachweis, dass der antragstellende Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt. bei getrennt lebenden / geschiedenen Elternteilen: Das alleinige Antragsrecht hat grundsätzlich der Elternteil, in dessen Wohnung das Kind bei Antragstellung mindestens 6 Monate mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. bei ledigen, nicht mit dem Vater zusammenlebenden Müttern: Das alleinige Sorgerecht hat grundsätzlich die Mutter, wenn das Kind bei Antragstellung mindestens 6 Monate mit Haupt- und alleiniger Wohnung unter der gleichen Anschrift gemeldet ist. bei ledigen, nicht mit der Mutter zusammenlebenden Vätern: Schriftliches Einverständnis der Mutter unter Vorlage des Personalausweises/Passes der Mutter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Der Nachweis über das alleinige Sorgerecht wird üblicherweise mit Beschlüssen / Urteilen des Familien- bzw. Vormundschaftsgerichtes geführt. bei bestehender Vormundschaft: Die Vorlage der Bestallungsurkunde ist notwendig.

    Voraussetzungen

    • Personalausweis wurde gestohlen.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die erforderlichen Unterlagen hängen davon ab, unter welchen Umständen Sie einen Personalausweis beantragen. Alter Personalausweis Der bisherige Personalausweis wird bei der Aushändigung des neuen Ausweises eingezogen oder ungültig gemacht. Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls ein Datenabgleich erfolgen muss. Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden. Verlustanzeige Diese ist erforderlich, wenn der alte Personalausweis verloren gegangen ist. Sie können die Verlustanzeige bei der Beantragung des Personalausweises erstatten. Bescheinigung der Polizei Falls der bisherige Ausweis gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt. Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Als ergänzendes Angebot zu ortsansässigen Fotografen und Dienstleistern bietet die Stadt Herne die Möglichkeit, für alle Herner Bürger zum Zwecke der Beantragung eines Personendokumentes im Bürgeramt Herne-Mitte an einem Selbstbedienungsterminal Fotos zu erstellen. Bitte kommen Sie dafür 15 Minuten früher, vor Ihrem Termin, um die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Es entstehen Kosten in Höhe von 7 €. Bürger, die einen Termin im Rathaus Wanne haben, können bis zu 24 Stunden vor diesem Termin im Bürgeramt Herne-Mitte das Bild anfertigen. Die Kosten werden beim Termin im Rathaus Wanne abgerechnet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang der Meldung automatisch gesperrt.

    Diebstahl beim Bürgeramt melden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
    • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
    • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Diebstahlsmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
    • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
    • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser wird in der Regel sofort ausgestellt, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von drei Monaten und dient als reiner Sichtausweis ohne Online-Funktion. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei ist unter anderem abhängig von Reisegewohnheiten und damit einem erhöhten Antragsaufkommen. Sie erhalten üblicherweise bei der Antragstellung genauere Informationen, wann Ihr neuer Ausweis fertig ist. Die Abholung des Ausweises ist ohne Termin zu den Öffnungszeiten in der jeweiligen Liegenschaft (in der beantragt wurde) möglich. Bringen Sie dazu das alte (ggf. auch vorläufige) Ausweisdokument mit. Mit Erhalt des PIN-Briefes der Bundesdruckerei können Sie davon ausgehen, dass etwa 2 Werktage später der Ausweis abholbereit ist. Die Rücksetzung oder Neusetzung eines PIN für den Personalausweis ist kostenfrei und kann nur noch in den Einwohner- und Bürgerämtern erfolgen. Der Online-Dienst auf dem zentralen Portal der Bundesdruckerei wurde am 31.12.2023 eingestellt. Wenn Sie nur den PIN ändern oder neusetzen wollen ist kein Termin notwendig. Bitte ziehen Sie eine Wartemarke "Ausweisabholung" und stellen sich an der Theke (in Wanne Zimmer 6a) an.

    Fristen

    Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de