Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Diebstahl des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt.

    Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

    Sperrung der Online-Ausweisfunktion: Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder bei der Polizei an, wird der Online-Ausweis automatisch gesperrt.

    • Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
    • Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
    • Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch) Bitte beachten Sie: Die Verlustanzeige eines Ausweisdokumentes kann nur unter persönlicher Vorsprache erfolgen. Melden Sie den Verlust Ihres Ausweisdokumentes zu Ihrem eigenen Schutz bitte unverzüglich im Bürgerbüro oder bei der Polizei. Sperren Sie ihn außerdem unverzüglich unter: Personalausweis sperren.

    Online-Dienst

    Ausweisdokument verloren/gestohlen

    ID: L100002_122934169

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Fax: 02451 629-929

    Telefon Festnetz: 02451 629-933

    E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Antragstellung eines neuen Ausweisdokumentes: Identitätsnachweis (alter Personalausweis, Reisepass, andere amtliche Lichtbildausweise) Ÿaktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren Bitte beachten Sie: Es werden nur Lichtbilder akzeptiert, die aktuell sind, nicht älter als 1 Jahr! Ältere Lichtbilder können und dürfen bei der Beantragung eines Passes/eines Ausweises nicht akzeptiert werden. ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis Ÿ bei einer vollzogenen Eheschließung wird zusätzlich die Heiratsurkunde benötigt Ändert sich durch Eheschließung der Familienname, so haben Antragstellerinnen oder Antragsteller die Möglichkeit, schon vorab ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen, wenn sofort nach der Eheschließung eine Auslandsreise angetreten werden soll. Dieses kann frühestens 56 Tage vor dem Eheschließungstermin beantragt werden. Bei Antragstellung ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Bei einer Einbürgerung ist die von der Einbürgerungsstelle ausgestellte Einbürgerungsurkunde vorzulegen. Bei Abholung Ihres neuen Ausweisdokuments: alter Personalausweis (zur Entwertung, sofern Sie diesen zwischenzeitlich wiederauffinden konnten) / vorläufiger Personalausweis (zur Vernichtung) alter Reisepass (zur Entwertung, sofern Sie diesen zwischenzeitlich wiederauffinden konnten) / vorläufiger Reisepass (zur Vernichtung) ist dieser nicht vorhanden, ein anderer Identitätsnachweis Vollmacht, wenn ein Vertreter das neubeantragte Ausweisdokument abholen soll

    Voraussetzungen

    • Personalausweis wurde gestohlen.

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ÿ deutsches Ausweisdokument Ÿ in Geilenkirchen mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz Personalausweisverordnung Passverwaltungsvorschrift

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang der Meldung automatisch gesperrt.

    Diebstahl beim Bürgeramt melden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
    • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
    • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Diebstahlsmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
    • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
    • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

    Fristen

    Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verlustanzeige sofort Beantragung neuer Ausweisdokumente Personalausweis ca. 2 - 3 Wochen Reisepass ca. 5 - 6 Wochen Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises kann in der Regel sofort nach Aufnahme der Verlustanzeige erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de