Personalausweis Meldung

    Meldungen zum Personalausweis vornehmen

    Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.

    Beschreibung

    Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
    Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:

    • Namensänderungen
    • wenn Sie den Personalausweis verloren haben
    • wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
    • wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
    • Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

    Es gibt 2 Ausnahmen:

    • Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
    • Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr benötigen einen Personalausweis bzw. einen Reisepass.Der Antrag muss persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 10 Jahre. Ausgenommen sind die Ausweise der Personen, die bei der Beantragung jünger als 24 sind. Hier beschränkt sich die Gültigkeit auf 6 Jahre.Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro Stadtmitte.Wenn Sie eine andere Person zum Abholen Ihres neuen Personalausweises bevollmächtigen, benötigt diese Person eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht und Ihren alten Personalausweis. Die/der Abholer/in muss sich selbst mit einem Ausweis bzw. Pass ausweisen können. Da die Vollmacht Angaben zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion sowie zum Erhalt des PIN-Briefes enthalten muss, nutzen Sie bitte das unten angehängte Formular. Anwendungsmöglichkeiten für Ihren neuen AusweisOnline ausweisenAn Automaten ausweisenAutomatisch Formulare ausfüllenOnline-BehördengängeBarrierefreie Internetdienste nutzenZutrittskontrollen Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Ausweis. Dieser ist nur 3 Monate gültig. Bei vorläufigen Personalausweisen gibt es nach Feststellung der Identität keine Wartezeiten. Der Personalausweis wird nicht verlängert, sondern Sie erhalten einen neuen Ausweis. Denken Sie daran, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen zu beantragen.Hier erfahren Sie ob Ihr Personalausweis bereits abholbereit ist: ServiceportalBesonderheiten Als Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises dem Bürgerbüro zu melden.

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_122669718

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:

    • Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
    • biometrisches Lichtbild

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    der jetzige Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepassbei Kindern unter 16 Jahren: - die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten - Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigtenein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel) - nicht älter als 12 Monate. Zum Thema Passbild erhalten Sie auch vom Bundesministerium des Innern einige Informationen.

    Voraussetzungen

    Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.

    Fristen

    Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
    Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. Antragsteller unter 24 Jahren ( wie auch erster Personalausweis für Personen unter 24 Jahren) 22,80 EuroAntragsteller über 24 Jahren 37,00 EuroVorläufiger Personalausweis 10,00 EuroVerlustmeldung zusätzlich 3,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Perso, elektronischer Personalausweis, wiederaufgetaucht, Verloren, Diebstahl, Identitätsdokument, Verlust, neuer Personalausweis, wiedergefunden, melden, Lichtbildausweis, neu, Identitätsnachweis, Meldung, verloren, gestohlen, Wiederauffinden, PA, Ausweis, Änderung, ePA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English