Personalausweis Meldung

    Meldungen zum Personalausweis vornehmen

    Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.

    Beschreibung

    Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
    Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:

    • Namensänderungen
    • wenn Sie den Personalausweis verloren haben
    • wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
    • wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
    • Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

    Es gibt 2 Ausnahmen:

    • Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
    • Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.

    Hinweise für Baesweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, zur Identitätsfeststellung einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Die Ausweispflicht können Sie auch mit einem gültigen Reisepass erfüllen. Auf Antrag kann auch ein Personalausweis ausgestellt werden für Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind oder für Deutsche, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben. Beim Personalausweis wird unterschieden nach Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeitsdauer 6 Jahre) und Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeitsdauer 10 Jahre). Voraussetzungen deutsche Staatsangehörigkeit in Baesweiler mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet Benötigte Unterlagen & Antragstellung Ihren bisherigen Personalausweis, wenn nicht vorhanden, anderer amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass oder Kinderreisepass. Sollten Sie keines der vorgenannten Dokumente vorlegen können, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) gemäß der Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren. Bei Personen unter 16 Jahren Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt ist. Die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht sind vorzulegen. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben. Minderjährige unter 16 Jahren sind von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil bei der Antragstellung zu begleiten. Die Unterschrift des zweiten Elternteils kann mittels Einverständniserklärung schriftlich erfolgen. Seit dem 1. Juli 1998 gibt es im Falle der Scheidung keine zwingende, die elterliche Sorge regelnde Gerichtsentscheidung mehr. Auch nach der Scheidung oder der dauernden Trennung bleibt es in der Regel bei der gemeinsamen Sorge. Bei Scheidung oder dauernder Trennung der Eltern kann bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall ausnahmsweise die Unterschrift des Sorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt, ausreichend sein. Dieser Sorgeberechtigte kann Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein treffen. Bei nicht ehelichen Kindern liegt die elterliche Sorge bei der Mutter. Sie steht Vater und Mutter gemeinsam zu, wenn beide erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Auf Grund der besonderen Anforderungen des Ausweisherstellers kann das eigentliche Antragsformular nur bei der persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro ausgefüllt werden. Mit der Abholung des Reisepasses können Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss sich ausweisen können und den bisherigen Reisepass des Antragstellers vorlegen. Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist eine Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden, im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen. Bearbeitungsdauer Eine verbindliche Aussage über die Bearbeitungsdauer kann nicht getroffen werden, da die Personalausweise nach Beantragung durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden. In der Regel kann dies ca. zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen. Bei hohem Antragsaufkommen z. B. zur Ferienzeit, kann sich die Ausstellung jedoch verzögern. Wir empfehlen daher neue Personalausweise frühzeitig vor Ablauf der bisherigen Personalausweise zu beantragen. In besonders dringenden Fällen, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis mit der Gültigkeitsdauer von drei Monaten zu beantragen. Dieser vorläufige Personalausweis wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt. Gebühren Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 37,00 € Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 22,80 € Weitere Gebühren: Entsperren des Ausweisdokumentes bei Wiederauffinden nach Verlust: gebührenfrei Änderung der PIN (Geheimnummer): gebührenfrei Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch jeweiligen Anbieter vorläufiger Personalausweis: 10,00 € Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte begleichen. Hinweise und Besonderheiten Personalausweis als ReisedokumentNeben der Funktion des Personalausweises zur Erfüllung der Ausweispflicht kann dieser auch für Reisen in bestimmte Länder genutzt werden. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Dokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Hier können Sie beim jeweiligen Reiseland die "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige" einsehen. Neben den benötigten Dokumenten beachten Sie bitte die jeweiligen "Anmerkungen". Kein gültiges Ausweisdokument bei kurzfristig anstehender FlugreiseSollten Sie bei einer kurzfristig anstehenden Flugreise ins Ausland feststellen, dass Ihr Personalausweis oder Reisepass nicht mehr gültig ist, kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundespolizei. Funktionen und Sicherheitsmerkmale des PersonalausweisesDer Personalausweis im Scheckkartenformat hat zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die auf international anerkannten Standards basieren und eine besonders hohe Fälschungssicherheit gewährleisten.Der Chip in der Ausweiskarte ermöglicht die Nutzung von drei Funktionen, und zwar: der Online-Ausweisfunktion zur Identitätsfeststellung im Internet, die Unterschriftsfunktion um digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen und die Biometriefunktion zur Speicherung des Lichtbildes und zusätzlich zweier Fingerabdrücke. Nähere Informationen zu den vorgenannten Funktionen bietet Ihnen das Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern. Änderung des Familiennamens bei bevorstehender EheschließungÄndert sich durch eine bevorstehende Eheschließung der Familienname, kann der Personalausweis maximal acht Wochen vor dem Trautermin beantragt werden. Bei der Antragstellung legen Sie bitte die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die künftige Namensführung ergibt, vor. Bei einer Einbürgerung wird eine deutsche oder internationale Personenstandsurkunde oder eine beglaubigte Übersetzung eines vom OLG bestellten Übersetzers der Personenstandsurkunde benötigt.

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_122646927

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mariastraße 2

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Fax: 02401 800-117

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:

    • Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
    • biometrisches Lichtbild

    Voraussetzungen

    Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.

    Fristen

    Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
    Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English