Personalausweis Meldung

    Meldungen zum Personalausweis vornehmen

    Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.

    Beschreibung

    Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
    Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:

    • Namensänderungen
    • wenn Sie den Personalausweis verloren haben
    • wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
    • wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
    • Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

    Es gibt 2 Ausnahmen:

    • Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
    • Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.Die persönliche Vorsprache (auch von Kindern) ist zwingend erforderlich bei der Antragstellung.Bei Beantragung für Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres bedarf es bei gemeinsamen Sorgerecht der Beantragung beider Elternteile. Bei Beantragung sollen beide Elternteile persönlich vorsprechen. Alternativ ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und ein amtliches Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt wird. Das alleinige Sorgerecht muss ggfls. nachgewiesen werden.Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wennEintragungen unrichtig werden oderdas Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit.Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig. Dieser sollte im Zusammenhang mit einem der o.a. Personalausweise beantragt werden.Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen. eID-FunktionBiometriefunktionIm Inneren des Ausweises ist ein kontaktlos lesbarer Chip untergebracht, mit dem die neuen elektronischen Funktionen realisiert werden. Auf dem Chip wird das Lichtbild gespeichert sowie die Fingerabdrücke. Außerdem werden die persönlichen Daten wie z.B. Name und Anschrift gespeichert.eID-Funktion/OnlineausweisfunktionDer e-BPA verfügt über eine grundsätzlich eingeschaltete Online-Ausweisfunktion . Hiermit erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Identität in der Online-Welt mit dem Ausweis nachzuweisen, um Online-Geschäfte abzuwickeln. Die Sicherheit dafür, dass Dienstanbieter aus Wirtschaft und Verwaltung keinen Datenmissbrauch betreiben, bieten so genannte Berechtigungszertifikate, die Unternehmen beim Bundesverwaltungsamt beantragen müssen.Die eID-Funktion ermöglicht es, sowohl im e-Business als auch im e-Government aktiv zu werden:E-Business bedeutet die Möglichkeit, im Internet Rechtsgeschäfte abzuschließenE-Government vereinfacht die Kommunikation zwischen den Bürgern und den Behörden.Für die Nutzung der eID-Funktion ist ein Kartenlesegerät notwendig (oder ein NFC-fähiges Gerät, z. B. Handy), sowie eine Software, die vom Bundesministerium des Inneren zur Verfügung gestellt wird.Qualifizierte elektronische SignaturDie qualifizierte elektronische Signatur (QES) dient dazu, Dokumente elektronisch und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Diese kann von sogenannten Trust-Centern erworben werden.Nähere Informationen finden Sie hier:https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/8_unterschriftsfunktion/unterschriftsfunktion-liste.html;jsessionid=1154B0038443175930E9EF074A7C8F8D.live891SicherheitZwischen Beantragung und Abholung des elektronischen Personalausweises erhalten Bürgerinnen und Bürger von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief. Dieser Brief enthält die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort. Die PIN ist eine Zahlenkombination, die abgefragt wird, sobald der Bürger den Ausweis online nutzt. Die PUK ist eine zehnstellige Zahlenkombination, welche zur Aufhebung der Blockierung dient, wenn der Bürger die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben hat. Sollte der Personalausweis gestohlen werden oder anderweitig abhanden kommen, dient das Sperrkennwort dazu, die Online-Funktion zu sperren und somit einen Missbrauch der Onlineausweisfunktion zu verhindern. Diese Sperrung kann rund um die Uhr per Telefon (+49 116 116) vorgenommen werden. Der Verlust des Ausweises muss zusätzlich der Personalausweisbehörde angezeigt werden.

    Online-Dienst

    Meldungen zum Personalausweis vornehmen

    ID: L100002_121769686

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:

    • Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
    • biometrisches Lichtbild

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Biometrisches Lichtbild, Ggf. Geburtsurkunde, Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden, Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, Nachweis der aktuellen Namensführung(z.B. Heiratsurkunde, Erklärung Wiederannahme Geburtsname)

    Voraussetzungen

    Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Deutschland gemeldet sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite. Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Nach Erhalt des PIN-Briefes warten Sie bitte ca. 2 Werktage ab, dann können Sie Ihren neuen Ausweis ohne Termin abholen bringen Sie dazu Ihren alten Ausweis oder vorläufigen Ausweis mit. wenn Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben sollten, müssen Sie den neuen Ausweis persönlich abholen, eine bevollmächtigte Person kann dies dann nicht für Sie erledigen. Sie müssen dann vor Ort eine neue PIN -Nummer vergeben. Dies ist kostenlos. Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Personalausweis gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen. Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

    Fristen

    Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültigkeit: 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr 10 Jahre für Personen über 24 Jahre vorläufiger Ausweis: 3 Monate

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Monat (ca. 3 Wochen kann es bis zur Lieferung von der Bundesdruckerei dauern)Ein Tag (der vorläufige Ausweis kann in der Regel am selben Tag ausgestellt werden)

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
    Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis ab 24 Jahren: 37,00€ Zahlungsziel: bei BeantragungPersonalausweis unter 24 Jahren: 22,80€ Zahlungsziel: bei Beantragungvorläufiger Personalausweis: 10,00€ Zahlungsziel: bei Beantragung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn die Antragstellende Person unter 16 Jahre alt ist, wird die Vorlage einer schriftlichen Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen. Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Perso, elektronischer Personalausweis, wiederaufgetaucht, Verloren, Diebstahl, Identitätsdokument, Verlust, neuer Personalausweis, wiedergefunden, melden, Lichtbildausweis, neu, Identitätsnachweis, Meldung, verloren, gestohlen, Wiederauffinden, PA, Ausweis, Änderung, ePA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English