Personalausweis Meldung

    Meldungen zum Personalausweis vornehmen

    Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.

    Beschreibung

    Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
    Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:

    • Namensänderungen
    • wenn Sie den Personalausweis verloren haben
    • wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
    • wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
    • Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

    Es gibt 2 Ausnahmen:

    • Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
    • Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Biometrietaugliches Lichtbild: Es ist möglich, in den Bürgerämtern Gildehof, Altenessen, Borbeck und Steele Fotos digital vor Ort zu erfassen (Nutzungsentgelt: 3 €). Endgültiger Personalausweis: Zusätzlich zu den sichtbaren persönlichen Daten und dem Bild ist in den neuen Ausweis ein Chip integriert, der die persönlichen Daten, das Bild, und auch zwei Fingerabdrücke enthält. Im Jahr 2010 wurde der elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt, der eine digitale Speicherung des Lichtbildes und gegebenenfalls von Fingerabdrücken sowie die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) ermöglicht. Zudem ist er für die Nutzung einer elektronischen Signatur, also einer digitalen Unterschrift, vorbereitet. Seit 15.07.2017 wird jeder neue Personalausweis standardmäßig ab 16 Jahren mit einer einsatzbereiten Online-Ausweisfunktion ausgegeben. Personalausweise, die vor dem 17.07.2017 mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben wurden können nachträglich im Bürgeramt gebührenfrei wieder eingeschaltet werden. Details zum neuen Personalausweis und insbesondere zu den Online-Funktionen finden Sie im Personalausweisportal. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre; bei Antragstellern bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre. Das Lichtbild für den Personalausweis muss frontal aufgenommen werden. Bitte überprüfen Sie ein vorhandenes Lichtbild anhand der Fotomustertafel im Personalausweisportal oder weisen den Fotografen auf das Erfordernis eines entsprechenden Lichtbildes hin. Lichtbilder sollten nicht älter als 3 Monate sein, Lichtbilder die älter als 6 Monate sind werden generell zurückgewiesen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres besteht grundsätzlich eine Personalausweispflicht. Bei Beantragung des Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten erforderlich. Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. PIN-Nummer vergessen oder verloren? Zu oft falsch eingegeben? Im Bürgeramt Gildehof können Sie während der Öffnungszeiten ohne Termin eine neue PIN-Nummer setzen lassen. In den anderen Bürgerämtern ist hierfür ein Termin notwendig. Buchen Sie diesen bitte unter Sonstiges in der Rubrik "Bescheinigungen, Führungszeugnis und Sonstiges". Befreiung Personalausweispflicht: Auf Antrag können unter anderem dauerhaft mobilitätseingeschränkte Personen von der Ausweispflicht befreit werden. Vorläufiger Personalausweis: Falls dringend notwendig, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit bis zu 3 Monaten ausgestellt werden. Zur Beantragung wird ebenfalls ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt. Die Gebühr beträgt 10 Euro, die Ausstellung erfolgt sofort. Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Namensänderung durch anstehende Eheschließung: Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden. Bei der Antragstellung, die frühestens 7 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen sollte, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen. Wichtiger Hinweis: Für die Beantragung ist ein Onlinetermin erforderlich, den Sie unter www.essen.de/meintermin buchen können. Es besteht die Möglichkeit einer Lieferung der Dokumente nach Hause, bitte fragen Sie beim Sachbearbeiter hierzu nach. Im Bürgeramt Gildehof beantragte Ausweise können ohne Termin während der Öffnungszeiten abgeholt werden. In den Bürgerämtern Altenessen, Borbeck, Steele, Kupferdreh und Kettwig kann der beantragte Ausweis nur mit Termin abgeholt werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Wahl Ihres Bürgeramtes.

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_122923818

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Kettwig

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Fiedler-Platz 1

    45219 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 8833287

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 88-33218

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Altenessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Altenessener Straße 196

    45326 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833258

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Kupferdreh

    Adresse

    Hausanschrift

    Kupferdreher Str. 86

    45257 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833283

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Steele

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 8833278

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Borbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Heinrich-Straße 1

    45355 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 8833248

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Gildehof

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833218

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:

    • Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
    • biometrisches Lichtbild

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alter Personalausweis Bei Verlust des alten Personalausweises: Reisepass, alternativ sämtliche Ihre Identität belegbaren Dokumente (Führerschein etc.) bei erstmaliger Beantragung des Personalausweises: Ein Kinderreisepass oder Kinderausweis. Ist ein Kinderreisepass oder Kinderausweis nicht mehr vorhanden, ist die Vorsprache eines Elternteiles / Sorgeberechtigten zur Identitätsfeststellung erforderlich Falls notwendig, Vollmacht / Einverständniserklärung bei unter 16-Jährigen

    Voraussetzungen

    Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 1 ff. Personalausweisgesetz

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.

    Fristen

    Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Endgültiger Personalausweis: 3-4 Wochen Vorläufiger Personalausweis: Sofort

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
    Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Perso, elektronischer Personalausweis, wiederaufgetaucht, Verloren, Diebstahl, Identitätsdokument, Verlust, neuer Personalausweis, wiedergefunden, melden, Lichtbildausweis, neu, Identitätsnachweis, Meldung, verloren, gestohlen, Wiederauffinden, PA, Ausweis, Änderung, ePA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English