Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Beschreibung

    Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
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    Online-Dienste

    Ausweise & Pässe

    ID: L100002_122550311

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausweise & Pässe

    ID: L100002_122550313

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausweise & Pässe

    ID: L100002_122572618

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausweise & Pässe

    ID: L100002_122572620

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    Vertrauensniveau

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    Ausweise & Pässe

    ID: L100002_122572622

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

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    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    PA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, nPA, ePA, Perso, Online-Ausweisfunktion

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de