Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.

    Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.

    Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.

    Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.

    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Auf Wunsch der Eltern (Sorgeberechtigten) kann auch schon vor Beginn der Personalausweispflicht (gilt ab 16 Jahren) für Kinder ab Geburt ein Personalausweis ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Personalausweis - für unter 16-jährige Personen beantragen

    ID: L100002_122695157

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    Sprache

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung Mitte

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    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede

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    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Bezirksamt Brackwede

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg

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    Wertherstraße 436

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Sennestadt

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    Lindemann-Platz 3

    33689 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche

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    Margaretenweg 29

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Heepen

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Heepen

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    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Gadderbaum

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    Nazarethweg 7

    33617 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake

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    Wefelshof 9

    33729 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Hillegossen

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    Detmolder Straße 617

    33699 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Senne

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Senne

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    Windelsbleicher Str. 242

    33659 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    erforderliche Unterlagen

    • Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
      • alter Personalausweis,
      • alter Reisepass oder
      • alter Kinderreisepass
    • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
      • Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
    • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
      • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
      • Sorgerechtsnachweis
    • Passfoto, das
      • aktuell und
      • biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) wenn vorhanden: alter Kinderreisepass oder Reisepass Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten Personalausweis oder Reisepass aller Sorgeberechtigten

    Voraussetzungen

    Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

    • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
    • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
    • Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
    • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen. Antragstellung: persönliche Vorsprache des Kindes ab 6 Jahren persönliches Erscheinen mindestens eines Sorgeberechtigten (immer bei Kindern unter 18 Jahren) Einverständniserklärung und Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten Abholung: Durch einen Sorgeberechtigten, das Kind kann mitkommen, muss aber nicht. Die sorgeberechtigte Person muss sich selber ausweisen können. Ab 14 Jahren kann das Kind den Personalausweis alleine abholen, es benötigt dafür eine Vollmacht der Sorgeberechtigten und Kopien der Ausweise der Sorgeberechtigten. Diese Vollmacht kann schon bei der Antragstellung erteilt werden.

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    6 Jahre für Personen unter 24 Jahren

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitung dauert ca. 3 - 4 Wochen.

    Kosten

    Gebühren für den Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.80 EUR

    Gebühren für den vorläufigen Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.00 EUR

    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Abgabe 30.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

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