Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung

    Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

    Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist Ihr Personalausweis ungültig. Deshalb müssen Sie in diesem Fall einen neuen beantragen.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.

    Zwar wurde am 2. August 2021 ein EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo bleiben jedoch gültig, solange sich der Familienname/die Vornamen nicht ändern.

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wichtige Hinweise zur Nutzung von Speed-Capture (digitale Erfassung biometrischer Daten)Was kann ich mit Speed-Capture machen? Sie können mit dem Gerät alle biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdruck und Unterschrift) für Ihr Ausweisdokument selbst erfassen.Das können Sie vor Ihrem Termin selbstständig am Speed Capture-Gerät machen.Die Daten werden maximal 14 Tage gespeichert.Die Bearbeitungszeit wird hierdurch deutlich verkürzt.Wo kann ich Speed-Capture nutzen? Die Erfassung und der Abruf sind ausschließlich im Dienstleistungszentrum der Bürgerdienste in der Innenstadt (DLZ) - Südwall 2-4 - möglich.Sie benötigen dann einen Termin im DLZ, um das Ausweisdokument zu beantragen, für welches Sie die biometrischen Daten erfasst haben.Was kostet mich das? Der Service kostet 6,00 € und Sie brauchen kein Lichtbild mehr mitzubringen!Wer kann Speed-Capture benutzen? Grundsätzlich empfehlen wir die Nutzung erst ab einer Körpergröße über 1,20 Meter.Rechtlicher Hinweis: Die Erfassung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten (Geburtsdatum, Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift) erfolgt durch den Betreiber des Selbstbedienungsterminals "Speed-Capture" (www.ausweis-automat.de) im Auftrag und nach Weisung der Stadt Dortmund, bevor diese Zugriff auf die Daten zur weiteren Bearbeitung erhält.Allgemeine InformationenDer Personalausweis hat folgende Funktionen: Normaler SichtausweisBiometrie-Funktion zur Erhöhung der Bindung des Ausweises an die Besitzer*innen (Sicherheitsaspekt) mit biometrischem Bild und FingerabdrückenOnline-Ausweisfunktion zur sicheren Identifizierung bei zertifizierten Diensteanbieter*innen im Internet oder an zertifizierten GerätenAuf Wunsch digitale Signatur zur rechtsverbindlichen Unterschrift bei zertifizierten Diensteanbieter*innen im Internet. Diese Funktion kann nur von einem privaten Vertrauenscenter angeboten werden (siehe hierzu: www.bundesnetzagentur.de).Um die medienbruchfreie Übernahme von Formulardaten zu ermöglichen, wurde die Funktion des Vor-Ort-Auslesens des Personalausweises im Sommer 2017 eingeführt. Behörden und Unternehmen, die Ihnen diese Funktion anbieten, benötigen dazu eine staatliche Berechtigung für das Vor-Ort-Auslesen und ein entsprechendes Lesegerät.Alle Funktionen und Sicherheitsaspekte finden Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de.BesitzpflichtDeutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.AusweispflichtbefreiungWenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.Antragstellung Beantragung erfolgt persönlich bei den Bürgerdiensten.Vollmacht und Vertretung sind (auch bei Kindern) nicht möglich.Aktuelles Ausweisdokument und aktuelles Lichtbild (außer bei Nutzung des "Speed Capture"-Gerätes in der Innenstadt) erforderlich.Menschen die aufgrund einer Behinderung, Krankheit bzw. körperlichen Gründen nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit den Bürgerdiensten aufzunehmen (Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 02 31 / 50-13 33 2).Kinder unter 16 Jahren Gemeinsames Sorgerecht: Beide Elternteile müssen dem Antrag schriftlich zustimmen.Unverheiratete oder geschiedene Eltern: Zustimmung von dem Elternteil, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat.Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr des Kindes ist der Beschluss des Familiengerichts bei der Antragstellung vorzulegen.Kinder müssen nach Vollendung des 10. Lebensjahres bei der Antragstellung selbst unterschreiben.Abholung Nach Fertigstellung des Personalausweises erhalten Sie den Brief mit PIN, PUK und Sperrkennwort (PIN-/PUK-Brief) nach Hause.PIN und PUK benötigen Sie für die Online-Ausweisfunktion.Das Sperrkennwort benötigen Sie, wenn der Personalausweis verloren gegangen ist oder gestohlen wurde.Sie können den aktuellen Status des Antrages online abfragen. Nutzen Sie die Seriennummer und Ihr Geburtsdatum (Hinweiszettel, den Sie bei der Beantragung erhalten haben).In der Regel können Sie den Personalausweis fünf Tage nach Erhalt des Briefs abholen. Prüfen Sie vorher den Status des Antrags. Außerdem sollen Sie den PIN-/PUK-Brief vorher erhalten haben.Die Abholung erfolgt am Ort der Antragsstellung (Beispiel: Antrag in Aplerbeck gestellt: Abholung in Aplerbeck).Zur Abholung buchen Sie bitte bei uns einen Termin.Bringen Sie Ihr aktuelles Dokument zur Abholung mit.Vollmacht Sie können auch einer anderen Person erlauben (bevollmächtigen), den Personalausweis abzuholen.Nutzen Sie dafür am Besten unser Formular. Sollte die Vollmacht von Ihnen geschrieben werden (formlos, ohne Formular), muss sie Ihre Daten und die Daten der Person enthalten. Außerdem muss genannt werden, ob Sie den PIN-/PUK-Brief erhalten haben.Sollten Sie den PIN/PUK-Brief nicht empfangen haben bzw. wurde der PIN/PUK-Brief an die Ausweisbehörde übersandt, darf der Personalausweis/ die eID-Karte nicht an den Bevollmächtigten ausgehändigt werden.Gültigkeitsdauer Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: Sechs JahreAb Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 JahreRechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.Verlust Bei aktivierter Online-Ausweisfunktion sollte der Ausweis frühestmöglich telefonisch bei der 24-Stunden-Hotline 116 116 gesperrt werden.Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort aus dem PIN/PUK-Brief.Haben Sie das Kennwort nicht zur Hand, kann die Sperrung nur durch die ausstellende Personalausweisbehörde vorgenommen werden.Es wird empfohlen, mindestens eine Zeit von vier Wochen nach Feststellung des Verlusts abzuwarten, da sich erfahrungsgemäß in dieser Zeit häufig der Personalausweis wieder auffindet.Dies gilt nicht, wenn der Ausweis durch eine Straftat abhandengekommen ist (z.B. durch Diebstahl). Sie sollten die Straftat sofort einer Polizeidienststelle anzeigen. In jedem Fall wird die Personalausweisbehörde eine Verlustanzeige aufnehmen.Die Neuausstellung eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises kann auch im Verlustfall erst nach zweifelsfreier Feststellung Ihrer Identität erfolgen (siehe "Unterlagen").Elektronische PIN zurücksetzen oder elektronische Ausweisfunktion nachträglich aktivierenSollten Sie Ihre PIN nicht mehr finden, oder vergessen haben, wenden Sie sich bitte persönlich an die Bürgerdienste. Hier kann auch die Funktion aktiviert werden. Diese Services sind kostenfrei.Vorläufiger PersonalausweisSollten Sie noch vor der Fertigstellung des neuen Ausweises (Dauer: ungefähr drei Wochen) ein Ausweisdokument benötigen, stellen wir Ihnen in der Regel sofort einen gebührenpflichtigen vorläufigen Personalausweis (10,00 Euro) mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten aus.

    Online-Dienst

    Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

    ID: L100002_123926337

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

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    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

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    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

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    E-Mail: bvst-luetgendortmund@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

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    Gleiwitzstraße 277

    44328 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

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    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

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    E-Mail: bvst-mengede@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltung Brackel - Bürgerdienste Brackel

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    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13331

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Backoffice-Kfz

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    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

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    Hörder Bahnhofstr. 16

    44263 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13332

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hoerde@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

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    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13332

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    E-Mail: bvst-aplerbeck@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund- Bezirksverwaltung Mengede - Bürgerdienste Mengede

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    Hausanschrift

    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

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    August-Wagner-Platz 2-4

    44339 Dortmund

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    E-Mail: bvst-eving@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

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    Hausanschrift

    Rahmer Str. 15

    44369 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13332

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-huckarde@dortmund.de

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Deutsch

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

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    Hausanschrift

    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-brackel@dortmund.de

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
    • Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • aktuelles, biometrisches Passfoto

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetz über Personalausweis und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz PAuswG)

    Verfahrensablauf

    Bei einer Namensänderung beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen:

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Bei der Beantragung des Personalausweises überprüft die Behörde die neue Namensführung anhand der standesamtlichen Bescheinigung.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitung dauert zur Zeit ca. 3 Wochen. Wenn Sie früher einen Personalausweis benötigen, kann Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 bis 3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren: Gebühr 37.00 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.80 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde: Gebühr 13.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 € (6 Jahre gültig)Ab Vollendung des 24 Lebensjahres: 37,00 € (10 Jahre gültig)Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (3 Monate gültig)Aufnahme der biometrischen Daten über Speed Capture: 6,00 € EntgeltDie Gebühren werden bei der Beantragung des Dokuments erhoben. Die Zahlung ist grundsätzlich per EC-Karte oder per Bargeld am Kassenautomaten möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    anderer Name, Nachname, Namensänderung, elektronischer Personalausweis, Perso, Beantragung, Ausweis, neuer Personalausweis, Personaldokument, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Neuer PA, PA, Identitätsnachweis, Ausweis beantragen, Identitätsdokument, Lichtbildausweis, Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de