Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung

    Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

    Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist Ihr Personalausweis ungültig. Deshalb müssen Sie in diesem Fall einen neuen beantragen.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.

    Zwar wurde am 2. August 2021 ein EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo bleiben jedoch gültig, solange sich der Familienname/die Vornamen nicht ändern.

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Hinweise für Baesweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, zur Identitätsfeststellung einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Die Ausweispflicht können Sie auch mit einem gültigen Reisepass erfüllen. Auf Antrag kann auch ein Personalausweis ausgestellt werden für Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind oder für Deutsche, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben. Beim Personalausweis wird unterschieden nach Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeitsdauer 6 Jahre) und Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeitsdauer 10 Jahre). Voraussetzungen deutsche Staatsangehörigkeit in Baesweiler mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet Benötigte Unterlagen & Antragstellung Ihren bisherigen Personalausweis, wenn nicht vorhanden, anderer amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass oder Kinderreisepass. Sollten Sie keines der vorgenannten Dokumente vorlegen können, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) gemäß der Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren. Bei Personen unter 16 Jahren Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt ist. Die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht sind vorzulegen. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben. Minderjährige unter 16 Jahren sind von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil bei der Antragstellung zu begleiten. Die Unterschrift des zweiten Elternteils kann mittels Einverständniserklärung schriftlich erfolgen. Seit dem 1. Juli 1998 gibt es im Falle der Scheidung keine zwingende, die elterliche Sorge regelnde Gerichtsentscheidung mehr. Auch nach der Scheidung oder der dauernden Trennung bleibt es in der Regel bei der gemeinsamen Sorge. Bei Scheidung oder dauernder Trennung der Eltern kann bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall ausnahmsweise die Unterschrift des Sorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt, ausreichend sein. Dieser Sorgeberechtigte kann Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein treffen. Bei nicht ehelichen Kindern liegt die elterliche Sorge bei der Mutter. Sie steht Vater und Mutter gemeinsam zu, wenn beide erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Auf Grund der besonderen Anforderungen des Ausweisherstellers kann das eigentliche Antragsformular nur bei der persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro ausgefüllt werden. Mit der Abholung des Reisepasses können Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss sich ausweisen können und den bisherigen Reisepass des Antragstellers vorlegen. Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist eine Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden, im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen. Bearbeitungsdauer Eine verbindliche Aussage über die Bearbeitungsdauer kann nicht getroffen werden, da die Personalausweise nach Beantragung durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden. In der Regel kann dies ca. zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen. Bei hohem Antragsaufkommen z. B. zur Ferienzeit, kann sich die Ausstellung jedoch verzögern. Wir empfehlen daher neue Personalausweise frühzeitig vor Ablauf der bisherigen Personalausweise zu beantragen. In besonders dringenden Fällen, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis mit der Gültigkeitsdauer von drei Monaten zu beantragen. Dieser vorläufige Personalausweis wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt. Gebühren Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 37,00 € Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 22,80 € Weitere Gebühren: Entsperren des Ausweisdokumentes bei Wiederauffinden nach Verlust: gebührenfrei Änderung der PIN (Geheimnummer): gebührenfrei Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch jeweiligen Anbieter vorläufiger Personalausweis: 10,00 € Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte begleichen. Hinweise und Besonderheiten Personalausweis als ReisedokumentNeben der Funktion des Personalausweises zur Erfüllung der Ausweispflicht kann dieser auch für Reisen in bestimmte Länder genutzt werden. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Dokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Hier können Sie beim jeweiligen Reiseland die "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige" einsehen. Neben den benötigten Dokumenten beachten Sie bitte die jeweiligen "Anmerkungen". Kein gültiges Ausweisdokument bei kurzfristig anstehender FlugreiseSollten Sie bei einer kurzfristig anstehenden Flugreise ins Ausland feststellen, dass Ihr Personalausweis oder Reisepass nicht mehr gültig ist, kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundespolizei. Funktionen und Sicherheitsmerkmale des PersonalausweisesDer Personalausweis im Scheckkartenformat hat zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die auf international anerkannten Standards basieren und eine besonders hohe Fälschungssicherheit gewährleisten.Der Chip in der Ausweiskarte ermöglicht die Nutzung von drei Funktionen, und zwar: der Online-Ausweisfunktion zur Identitätsfeststellung im Internet, die Unterschriftsfunktion um digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen und die Biometriefunktion zur Speicherung des Lichtbildes und zusätzlich zweier Fingerabdrücke. Nähere Informationen zu den vorgenannten Funktionen bietet Ihnen das Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern. Änderung des Familiennamens bei bevorstehender EheschließungÄndert sich durch eine bevorstehende Eheschließung der Familienname, kann der Personalausweis maximal acht Wochen vor dem Trautermin beantragt werden. Bei der Antragstellung legen Sie bitte die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die künftige Namensführung ergibt, vor. Bei einer Einbürgerung wird eine deutsche oder internationale Personenstandsurkunde oder eine beglaubigte Übersetzung eines vom OLG bestellten Übersetzers der Personenstandsurkunde benötigt.

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_122650999

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
    • Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • aktuelles, biometrisches Passfoto

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei einer Namensänderung beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen:

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Bei der Beantragung des Personalausweises überprüft die Behörde die neue Namensführung anhand der standesamtlichen Bescheinigung.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 bis 3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren: Gebühr 37.00 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.80 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde: Gebühr 13.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    anderer Name, Nachname, Namensänderung, elektronischer Personalausweis, Perso, Beantragung, Ausweis, neuer Personalausweis, Personaldokument, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Neuer PA, PA, Identitätsnachweis, Ausweis beantragen, Identitätsdokument, Lichtbildausweis, Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de