Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung

    Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

    Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist Ihr Personalausweis ungültig. Deshalb müssen Sie in diesem Fall einen neuen beantragen.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.

    Zwar wurde am 2. August 2021 ein EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo bleiben jedoch gültig, solange sich der Familienname/die Vornamen nicht ändern.

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin über die Online-Terminvergabe. Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist bei der Stadt Viersen das Service-Center im Stadthaus.

    Online-Dienst

    Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

    ID: L100002_121835217

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hotline Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
    • Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • aktuelles, biometrisches Passfoto

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    bisheriger Ausweis oder Reisepass, ein aktuelles (bis zu sechs Monate alt) biometrisches Lichtbild. Alternativ kann für Erwachsene und für Kinder ab dem 4. Lebensjahr die unten beschriebene Speed Capture Station vor Ort zur Erstellung des Lichtbildes genutzt werden., Personenstandsurkunde: zum Beispiel Geburtsurkunde/ Heiratsurkunde/ Einbürgerungsurkunde/ Stammbuch, bei Antragsteller*innen unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich.

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei einer Namensänderung beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen:

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Bei der Beantragung des Personalausweises überprüft die Behörde die neue Namensführung anhand der standesamtlichen Bescheinigung.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Da der Personalausweis in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).Einen Personalausweis beantragen Sie im Service-Center der Stadt Viersen (Wohnsitz), bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Für die Antragstellung vereinbaren Sie einen Termin.Sie können Ihren Personalausweis bei der Meldebehörde der Stadt Viersen abholen. Auch für die Abholung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Ausstellung einer Vollmacht finden Sie hier: Onlineformular - Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines (vorläufigen) Passes, (vorläufigen) Ausweises - online ausfüllen und drucken Ob Ihr neuer Personalausweis bereits geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt, können Sie hier: Statusabfrage online abfragen. Die Personalausweisnummer wird Ihnen bei der Antragstellung schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass. Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 bis 3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren: Gebühr 37.00 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.80 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde: Gebühr 13.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren: 37,00€ antragstellende Personen unter 24 Jahren: 22,80€ für den vorläufigen Personalausweis: 10,00€ Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde: 13,00€ Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: 30,00€ Lichtbild über Speed-Capture Station: 7,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    anderer Name, Nachname, Namensänderung, elektronischer Personalausweis, Perso, Beantragung, Ausweis, neuer Personalausweis, Personaldokument, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Neuer PA, PA, Identitätsnachweis, Ausweis beantragen, Identitätsdokument, Lichtbildausweis, Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de