Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung

    Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Haben Sie Ihren Familiennamen also zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.
    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
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    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

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    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • alter Personalausweis oder Reisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
    • Scheidungsurkunde
    • Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)

    Verfahrensablauf

    Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
    Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen des Bürgeramts.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 26.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausweis, neuer Personalausweis, Geschieden, Scheidung, anderer Name, Personalausweis, Aufhebung, Beantragung, Personaldokument, Namensänderung, Personalausweis beantragen, Identitätsdokument, Ausweis beantragen, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, Perso, Nachname, Ausweis ausstellen, Identitätsnachweis, geschieden, Neuer PA, PA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English