Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung

    Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Haben Sie Ihren Familiennamen also zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.
    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen.

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Personalausweis im Scheckkartenformat verfügt seit dem 1. November 2010 über einen elektronischen Identitätsnachweis, genannt eID. Mit dieser Funktion können sich Bürger*innen verlässlicher ausweisen, beispielsweise gegenüber Internet-Anbietern. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftlichen Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege. Zudem werden Fingerabdrücke für den Personalausweis aufgenommen und eine elektronische Signatur gespeichert. Bitte beachten Sie: Personalausweise können nicht verlängert werden! Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 13. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind. Ab 01.01.2024 benötigen alle Jugendliche unter 13 Jahren, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis. Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Er kann grundsätzlich in Deutschland genutzt werden, in den Ländern der Europäischen Union auch als Ersatz für den Reisepass. Beachten Sie bitte stets die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes. Bezüglich Änderungen von Daten des Personalausweises (Anschriftenänderung) wenden Sie sich an das Bürgeramt. Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben oder nicht mehr auffinden, so wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt. Weitere Informationen zu den Funktionen, der Handhabung und den Schutz der persönlichen Daten gibt es beim Bundesministerium des Innern. Antrag Den Antrag, sich einen Personalausweis ausstellen zu lassen, sollten Sie am Ort Ihrer Hauptwohnung stellen. Da Sie unterschreiben müssen und von Ihnen Fingerabdrücke genommen werden, müssen Sie persönlich erscheinen. Bei der Beantragung eines Personalausweises für eine Person, die das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss zumindest ein sorge- oder aufenthaltsbestimmungsberechtigtes Elternteil (oder Vormund) persönlich mit der minderjährigen Person zur Antragstellung vorsprechen. Von dem nicht persönlich vorsprechenden sorge- oder aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteil ist zudem eine Einverständniserklärung zur Ausstellung eines Personalausweises sowie eine Ausweis- oder Passkopie zwecks Unterschriftsabgleich vorzulegen. Wenn Sie heiraten und innerhalb sechs Wochen nach Eheschließung verreisen, bringen Sie dafür bitte eine Bestätigung über die anstehende Reise und die Bescheinigung des Standesamtes über den Tag der Eheschließung und die zukünftige Namensführung mit. Die Beantragung von neuen Ausweisdokumenten kann frühestens acht Wochen vor der Eheschließung erfolgen. Bearbeitungszeit/ Bearbeitungsstand Nachdem der Antrag gestellt wurde, dauert es circa vier Wochen, bis der neue Personalausweis in der Bundesdruckerei in Berlin erstellt ist, auch wenn Sie den Brief mit der PIN schon vorher erhalten. In dringenden Einzelfällen kann Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser gilt dann drei Monate. Das Ausweisdokument können Sie erst abholen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt und Sie die Nachricht erhalten haben, dass der Personalausweis an das Bürgeramt geliefert worden ist. Der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion wird Ihnen durch die Bundesdruckerei zugestellt. Dies erfolgt nur bei Personen, die bei Antragstellung mindestens 15 Jahre und neun Monate alt sind. Fertige Personalausweise können Sie an der Information im Eingangsbereich des Rathauses abholen!

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_121907049

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • alter Personalausweis oder Reisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
    • Scheidungsurkunde
    • Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    das bisherige Ausweisdokument (falls vorhanden) bei Neuzuzug, Eheschließung oder Einbürgerung die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch bei Erstbeantragung ab dem 13. Lebensjahr den Kinderausweis/Kinderreisepass (mit Foto) gegebenenfalls der Reisepass. aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: nicht älter als ein halbes Jahr, schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 13 Jahren: bei Erstbeantragung vor Vollendung des 13. Lebensjahres genügt es, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Eine Kopie des Ausweises, auf welcher die Unterschrift gut zu erkennen ist, ist ausreichend. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden. wenn ein Elternteil verstorben ist, (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt) eine Sterbeurkunde wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk) bei Ledigen eine Negativbescheinigung des Jugendamtes. Diese darf nicht älter als drei Monate sein. bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuer oder zur Betreuerin beziehungsweise der Gerichtsbeschluss

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
    Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen des Bürgeramts.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ab Januar 2024 können KEINE Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Ab 01.01.2024 benötigen alle Kinder, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 26.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausweis, neuer Personalausweis, Geschieden, Scheidung, anderer Name, Personalausweis, Aufhebung, Beantragung, Personaldokument, Namensänderung, Personalausweis beantragen, Identitätsdokument, Ausweis beantragen, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, Perso, Nachname, Ausweis ausstellen, Identitätsnachweis, geschieden, Neuer PA, PA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English