Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung

    Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Haben Sie Ihren Familiennamen also zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.
    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist eines der fälschungssichersten Ausweisdokumente der Welt. Daher wird der Personalausweis mittlerweile auch von vielen Staaten, insbesondere der Schengen-Staaten, als Reisedokument für die Einreise oder den Transit anerkannt. Welches Land die Einreise oder den Transit mit einem Personalausweis ermöglicht, kann den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes entnommen werden. Die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion = electronic Identity) ist bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr vollendet haben, standardmäßig aktiviert. Sollte der Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt worden sein, kann die Online-Ausweisfunktion nach dem 16. Geburtstag nachträglich aktiviert werden. Informationen rund um die Nutzungsmöglichkeiten der Online-Ausweisfunktion, die benötigte Hard- und Software sowie die Funktionalitäten können Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat erhalten. Antragstellung Da der Personalausweis in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich nach Terminvereinbarung erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein). Hierzu müssen Sie sich einen Termin über das Terminbuchungssystem, per Mail unter terminanfrage-servicebuero@velbert.de oder telefonisch unter 02051/26-2320 buchen. Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Ausweisantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden. Lichtbild Für die Beantragung von Ausweisdokumenten wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt. Ein biometrisches Lichtbild zeigt die Gesichtszüge einer Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende (Frontalaufnahme). Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahmen vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung, Lichtbildabweichungen bei Kindern/Kleinkindern oder die konkreten biometrischen Anforderungen können der Fotomustertafel der Bundesdruckerei Berlin entnommen werden. Die Anwendung der biometrischen Personenfeststellung z.B. bei einem Grenzübertritt, erfordert qualitativ hochwertige Lichtbilder. Ein aktuelles Lichtbild soll über die mehrjährige Gültigkeit des Ausweises eine bestmögliche Personenidentifikation gewährleisten. Daher soll das Lichtbild die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung 1:1, d.h. gegenwartsbezogen abbilden. Ein deutscher Ausweis wird kraft Gesetzes auch vor Ablauf der Gültigkeit ungültig, wenn die eindeutige Personenidentifikation nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Fall kann der Ausweis sogar von den zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden sichergestellt bzw. eingezogen werden. Namensänderung durch anstehende Eheschließung Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen. Diebstahl oder Verlust Wurde der Ausweis gestohlen oder haben Sie ihn verloren, ist Ihre persönliche Vorsprache im ServiceBüro erforderlich. Hierfür sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich: Führerschein oder Reisepass ggf. Diebstahlanzeige der Polizei Ein Diebstahl oder Verlust und auch das Wiederauffinden eines Dokumentes muss beim ServiceBüro gemeldet werden. Auch dann, wenn bereits ein neues Dokument beantragt wurde. Bitte beachten Sie, dass von Auslandsreisen mit gestohlenen oder verlorenen Dokumenten abgeraten wird. Selbst nach Wiederauffinden eines Dokumentes kann nicht garantiert werden, dass der Sachfahndungseintrag in der INTERPOL-Datenbank auch entsprechend gelöscht worden ist. Auslandsreisen mit solchen Dokumenten sind daher immer risikobehaftet. Gültigkeiten Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 6 Jahre Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres - 10 Jahre vorläufiger Personalausweis - 3 Monate

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_123750372

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    ServiceBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Fax: 02051 26-2327

    Telefon Festnetz: 02051 26-2320

    E-Mail: servicebuero@velbert.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • alter Personalausweis oder Reisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
    • Scheidungsurkunde
    • Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    bisheriger Personalausweis oder Reisepass aktuelles biometrisches Lichtbild ( s. Fotomustertafel) - maximal 6 Monate alt zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) empfohlen bei erstmaliger Beantragung eines Personaldokumentes: deutsche Geburtsurkunde oder ausländische Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (von einem/einer für deutsche Gerichte zugelassenen Übersetzer oder Übersetzerin) Namensänderungsurkunde(n) (bei Heirat, Scheidung oder sonstiger Namensänderung) Für neu Eingebürgerte die Einbürgerungsurkunde (mit Pass oder Ausweis Ihres bisherigen Heimatlandes) Anmeldung zur Eheschließung (bei Heirat) Bestallungsurkunde (wenn eine Vormundschaft existiert) Bei Minderjährigen zusätzlich: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht Bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlich: Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    deutsche Staatsangehörigkeit in Velbert mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Verfahrensablauf

    Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie werden von der Bundesdruckerei angeschrieben, sobald Ihr Ausweis zur Abholung bereit liegt. Da Sie den PIN-Brief bei der Abholung nicht benötigen, bringen Sie ihn bitte nicht mit, sondern verwahren ihn sicher zu Hause. Er enthält wichtige Daten zu PIN, PUK und Sperrkennwort. Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Online-Funktion nutzen möchten, können Sie Ihren Ausweis erst abholen, nachdem Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben. Dies gilt nicht für Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben. Sie erhalten keinen PIN-Brief. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, unter Onlinedienstleistungen zu sehen, ob Ihr Personalausweis schon abholbereit ist. Dazu müssen Sie die Nummer Ihres neuen Personalausweises eingeben. Diese finden Sie auf dem Schreiben, das Ihnen bei der Beantragung ausgehändigt wurde. Achten Sie hierbei bitte darauf, dass Buchstaben immer groß geschrieben werden müssen. Wenn Sie auf "Suche starten" klicken, erfahren Sie, ob Ihr Ausweis schon zur Abholung bereitliegt. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihren Personalausweis abzuholen, können Sie eine Ihnen vertraute Person zur Abholung bevollmächtigen. Die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht muss bei der Abholung des Personalausweises vorgezeigt werden.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
    Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen des Bürgeramts.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Befreiung von der Ausweispflicht: Die Befreiung von der Personalausweispflicht kann unter folgenden Voraussetzungen erfolgen: die Person muss voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sein oder sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können und alle Ausweisdokumente (Personalausweis und Reisepass) müssen abgelaufen sein Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei. Benötigte Unterlagen bisheriger abgelaufener Personalausweis / Reisepass Bescheinigung über einen vorhandenen Pflegegrad / eine vorhandene Pflegestufe oder eine Bescheinigung vom Hausarzt Vollmacht (wenn der Antrag nicht persönlich gestellt wird)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 26.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausweis, neuer Personalausweis, Geschieden, Scheidung, anderer Name, Personalausweis, Aufhebung, Beantragung, Personaldokument, Namensänderung, Personalausweis beantragen, Identitätsdokument, Ausweis beantragen, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, Perso, Nachname, Ausweis ausstellen, Identitätsnachweis, geschieden, Neuer PA, PA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English