Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat

    Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
    Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname also zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
    • Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr wird ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    Sollten Sie sofort nach der Heirat mit Namenswechsel beziehungsweise nach Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen. Als Ausstellungsdatum wird das Bürgeramt dann ausnahmsweise den Tag der geplanten Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen lassen. Die Aushändigung des neuen Personalausweises darf erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt erfolgen. Vor der Aushändigung des Personalausweises ist die Namensführung anhand der Eheurkunde oder des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder der Bescheinigung über die Namensführung zu überprüfen.

    Bei Antragstellung macht Sie das Bürgeramt darauf aufmerksam, dass in allen Fällen, in denen sich der zum Antragszeitpunkt angegebene Eheschließungstermin nachträglich auf ein späteres Datum verschiebt und folglich das Ausstellungsdatum des Personalausweises mit dem neuen Familiennamen vor dem neuen Eheschließungstermin liegt, der Personalausweis ungültig ist. Er darf nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Personalausweis gebührenpflichtig neu beantragen.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.

    Online-Dienste

    Ausweise & Pässe

    ID: L100002_122548474

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausweise & Pässe

    ID: L100002_122548475

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausweise & Pässe

    ID: L100002_122572615

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausweise & Pässe

    ID: L100002_122572619

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausweise & Pässe

    ID: L100002_122572617

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
    • bei vorzeitiger Beantragung:
      • gültiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder vorläufiger Personalausweis
    • bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
      • falls vorhanden: einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen
      • falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden: Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder Bescheinigung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)

    Verfahrensablauf

    Bei Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel gehen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises folgendermaßen vor:

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Bei vorzeitiger Beantragung erhalten Sie den neuen Personalausweis erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem erfolgten Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt ausgehändigt. Vor der Aushändigung des Personalausweises überprüft die Behörde die Namensführung anhand
      • der Eheurkunde,
      • des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder
      • der Bescheinigung über die Namensführung.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personaldokument, Ausweis beantragen, Ausweis, Beantragung, Ehe, Heirat, Personalausweis, Identitätsdokument, Hochzeit, verheiratet, PA, Neuer PA, anderer Name, Personalausweis beantragen, Identitätsnachweis, Ausweis ausstellen, Namensänderung, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Perso, Nachname

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English