Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat

    Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
    Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname also zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
    • Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr wird ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    Sollten Sie sofort nach der Heirat mit Namenswechsel beziehungsweise nach Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen. Als Ausstellungsdatum wird das Bürgeramt dann ausnahmsweise den Tag der geplanten Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen lassen. Die Aushändigung des neuen Personalausweises darf erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt erfolgen. Vor der Aushändigung des Personalausweises ist die Namensführung anhand der Eheurkunde oder des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder der Bescheinigung über die Namensführung zu überprüfen.

    Bei Antragstellung macht Sie das Bürgeramt darauf aufmerksam, dass in allen Fällen, in denen sich der zum Antragszeitpunkt angegebene Eheschließungstermin nachträglich auf ein späteres Datum verschiebt und folglich das Ausstellungsdatum des Personalausweises mit dem neuen Familiennamen vor dem neuen Eheschließungstermin liegt, der Personalausweis ungültig ist. Er darf nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Personalausweis gebührenpflichtig neu beantragen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Änderung der persönlichen Daten wie z. B. Name, Vorname, Geburtsort muss der Personalausweis aktualisiert werden. Das bedeutet, es muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Die persönlichen Daten können sich z. B. durch Eheschließung oder Scheidung (Nachname), Antrag auf Namensänderung oder nachträgliche Feststellung des tatsächlichen Geburtsortes, ändern. Sobald sich die persönlichen Daten geändert haben, ist der alte Personalausweis ungültig, da eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht mehr möglich ist (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 Personalausweisgesetz). Bei Eheschließung mit Namensänderung ist der Personalausweis ab dem Zeitpunkt der Eheschließung ungültig.

    Online-Dienst

    Personalausweis - wegen Namensänderung neu beantragen

    ID: L100002_122695148

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Senne

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    Windelsbleicher Str. 242

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    Niederwall 23

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg

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    Wertherstraße 436

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede

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    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Bezirksamt Brackwede

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Sennestadt

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    Lindemann-Platz 3

    33689 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Heepen

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    Salzufler Straße 13

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake

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    Wefelshof 9

    33729 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Jöllenbeck

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    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Bezirksamt Jöllenbeck

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Gadderbaum

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    Nazarethweg 7

    33617 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Schildesche

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    Margaretenweg 29

    33611 Bielefeld

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    erforderliche Unterlagen

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
    • bei vorzeitiger Beantragung:
      • gültiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder vorläufiger Personalausweis
    • bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
      • falls vorhanden: einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen
      • falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden: Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder Bescheinigung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) bisheriger Personalausweis Urkunde über die Namens- bzw. Datenänderung Bei Eheschließung: Bescheinigung des Standesamtes über den Heiratstermin und die künftige Namensführung Bei der Abholung muss die Heiratsurkunde vorgelegt werden. Bei Scheidung: Bescheinigung des Standesamtes über die neue Namensführung

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Personalausweis kann frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel gehen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises folgendermaßen vor:

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Bei vorzeitiger Beantragung erhalten Sie den neuen Personalausweis erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem erfolgten Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt ausgehändigt. Vor der Aushändigung des Personalausweises überprüft die Behörde die Namensführung anhand
      • der Eheurkunde,
      • des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder
      • der Bescheinigung über die Namensführung.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Personalausweis muss persönlich in der Bürgerberatung beantragt werden. Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen. Passbilder können Sie gegen eine Gebühr von 5,00 Euro auch im Self-Service-Terminal in der Bürgerberatung Mitte im Neuen Rathaus oder in den Filialen in Heepen oder Brackwede fertigen. Das Self-Service-Terminal ist nicht für Personen geeignet, die kleiner als 1,25 Meter sind. Dies gilt auch für Rollstuhlbenutzende, die im Sitzen kleiner als 1,25 Meter sind.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    6 Jahre für Personen unter 24 Jahre 10 Jahre für Personen ab 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitung dauert ca. 3 - 4 Wochen.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personaldokument, Ausweis beantragen, Ausweis, Beantragung, Ehe, Heirat, Personalausweis, Identitätsdokument, Hochzeit, verheiratet, PA, Neuer PA, anderer Name, Personalausweis beantragen, Identitätsnachweis, Ausweis ausstellen, Namensänderung, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Perso, Nachname

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English