Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat

    Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
    Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname also zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
    • Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr wird ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    Sollten Sie sofort nach der Heirat mit Namenswechsel beziehungsweise nach Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen. Als Ausstellungsdatum wird das Bürgeramt dann ausnahmsweise den Tag der geplanten Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen lassen. Die Aushändigung des neuen Personalausweises darf erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt erfolgen. Vor der Aushändigung des Personalausweises ist die Namensführung anhand der Eheurkunde oder des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder der Bescheinigung über die Namensführung zu überprüfen.

    Bei Antragstellung macht Sie das Bürgeramt darauf aufmerksam, dass in allen Fällen, in denen sich der zum Antragszeitpunkt angegebene Eheschließungstermin nachträglich auf ein späteres Datum verschiebt und folglich das Ausstellungsdatum des Personalausweises mit dem neuen Familiennamen vor dem neuen Eheschließungstermin liegt, der Personalausweis ungültig ist. Er darf nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Personalausweis gebührenpflichtig neu beantragen.

    Hinweise für Lüdinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im praktischen Scheckkartenformat! Neuerungen: Die aufgedruckten persönlichen Daten und das Passfoto sind im neuen Personalausweis auch digital gespeichert. Seit dem 01. August 2021 ist es Pflicht die Fingerabdrücke digital zu speichern. Sie sind auf dem Ausweis nicht sichtbar. Auf die biometrischen im Personalausweis gespeicherten Daten (= Foto, Fingerabdrücke, persönliche Daten) können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen. Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Alle wichtigen Infos zu den Funktionen, der Nutzung und was Sie dafür brauchen finden Sie hier: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.html Antragstellung: Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, sowie der Aufnahme der Fingerabdrücke und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig. Sollte dies aus z.B. gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail (Buergerbuero@stadt-luedinghausen.de) oder per Telefon (02591/926-0) um eine individuelle Lösung zu finden. Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich. Unter 16 Jahre Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Das Kind muss bei Beantragung mit vor Ort sein. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt. Bei Beantragung muss ein alter Ausweis/Pass oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden! Abholung: Bei Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres muss einer der Sorgeberechtigten den Personalausweis abholen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahr muss der Antragsteller persönlich zur Abholung erscheinen oder eine Vollmacht für den Abholer ausstellen. Lieferung per Fahrradkurier: Beantragte Dokumente können durch unseren Partner LH-Brise per Fahrradkurier klimaneutral direkt nach Hause geliefert werden. Die Vollmacht für den Fahrradkurier zur Lieferung der Dokumente erteilen Sie hier vor Ort. Hinweis für Personalausweise: Beim Personalausweis muss der Erhalt des sogenannten PIN Briefes bestätigt werden, bevor der Personalausweis ausgeliefert werden kann. Hierfür erhalten Sie bei Antragsstellung einen Vordruck, den Sie bitte zurücksenden, gerne auch digital beispielsweise als Foto oder Scan. Ein PIN-Brief wird nur dann von der Bundesdruckerei ausgestellt, wenn die antragsstellende Person zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und neun Monate ist. Der Personalausweis kann nur per Kurier zugestellt werden, wenn der bisherige Personalausweis bereits entwertet wurde. Die Kosten belaufen sich auf 5,90 Euro pro Lieferung. Rechtsgrundlagen allgemein Personalausweisgesetz

    Online-Dienst

    Heiraten

    ID: L100002_123388119

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Für Termine nutzen Sie bitte den Link https://termine.stadt-luedinghausen.de. Infoseite: www.luedinghausen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Fax: 02591 926-139

    Telefon Festnetz: 02591 926-0

    E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachbereich 4: Bildung, Sport und Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Infoseite: www.luedinghausen.de Postfach-Adresse: Postfach: 1531 Postleitzahl: 59335 Ort: Lüdinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-400

    Fax: 02591 926-409

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Personenstandswesen / Standesamt

    Beschreibung

    Infoseite: www.luedinghausen.de Postfach-Adresse: Postfach: 1531 Postleitzahl: 59335 Ort: Lüdinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Fax: 02591 926-439

    Telefon Festnetz: 02591 926-431

    E-Mail: standesamt@stadt-luedinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
    • bei vorzeitiger Beantragung:
      • gültiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder vorläufiger Personalausweis
    • bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
      • falls vorhanden: einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen
      • falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden: Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder Bescheinigung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Lüdinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis und/oder Kinderreisepass/-ausweis und/oder Reisepass (Bei Erstantrag Geburtsurkunde) ein aktuelles, biometrisches Lichtbild bitte beachten Sie unbedingt die Information der Bundesdruckerei unter: https://www.bundesdruckerei.de/de/system/files/dokumente/pdf/Fotomustertafel-72dpi.pdf bis zum 16. Lebensjahr: persönliche Vorsprache von min. einem gesetzlichen Vertreter/Sorgeberechtigten (mit Personalausweis/Reisepass) und einer schriftlichen Einverständniserklärung des anderen gesetzlichen Vertreters/Sorgeberechtigten Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel gehen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises folgendermaßen vor:

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Bei vorzeitiger Beantragung erhalten Sie den neuen Personalausweis erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem erfolgten Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt ausgehändigt. Vor der Aushändigung des Personalausweises überprüft die Behörde die Namensführung anhand
      • der Eheurkunde,
      • des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder
      • der Bescheinigung über die Namensführung.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personaldokument, Ausweis beantragen, Ausweis, Beantragung, Ehe, Heirat, Personalausweis, Identitätsdokument, Hochzeit, verheiratet, PA, Neuer PA, anderer Name, Personalausweis beantragen, Identitätsnachweis, Ausweis ausstellen, Namensänderung, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Perso, Nachname

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English