Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl

    Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

    Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Sie müssen den Diebstahl Ihres Personalausweises melden.

    Sie können den Diebstahl bei jeder Personalausweisbehörde melden. In der Regel wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgeramt. Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, das heißt, keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Den Antrag können Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz stellen.

    Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht an Ihrem Hauptwohnsitz, sondern in einem anderen Bürgeramt beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem müssen Sie einen Zuschlag zahlen. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Reisen kann für Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass in jedem Kundenzentrum in Köln beantragen, unabhängig in welchem Stadtbezirk Sie wohnen. Beachten Sie bitte, dass Sie ihn dann auch dort abholen müssen, wo Sie ihn beantragt haben.Personen, die sich nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, können auf Antrag von der Personalausweispflicht befreit werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Überschrift "Befreiung von der Ausweispflicht".Wenn Sie im Ausland wohnen und einen Personalausweis benötigen, beachten Sie bitte die besonderen Hinweise weiter unten.

    Online-Dienst

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    ID: L100002_121797646

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    Kundenzentrum Nippes

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    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

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    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Fax: 0221 / 221-95298

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: kundenzentrum-nippes@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Kundenzentrum Chorweiler

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    Pariser Platz 1 (1. Etag

    50765 Köln

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    Kundenzentrum Rodenkirchen

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    Mannesmannstraße 10

    50996 Köln

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    Fax: 0221 / 221-6592200

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: kundenzentrum-rodenkirchen@stadt-koeln.de

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    Kundenzentrum Mülheim

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    Wiener Platz 2a

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    Fax: 0221 / 221-99341

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    Kundenzentrum Kalk

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    Kalker Hauptstraße 247-273

    51103 Köln

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    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Fax: 0221 / 221-98290

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

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    Kundenzentrum Ehrenfeld

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    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

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    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Fax: 0221 / 221-94219

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: kundenzentrum-ehrenfeld@stadt-koeln.de

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    Kundenzentrum Porz

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    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

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    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-97437

    E-Mail: kundenzentrum-porz@stadt-koeln.de

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    Kundenzentrum Innenstadt

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    Laurenzplatz 1-3

    50667 Köln

    Erdgeschoss und 4. Etage

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    Kundenzentrum Innenstadt I (Laurenzplatz 1-3, Erdgeschoss): Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Kundenzentrum Innenstadt II (Laurenzplatz 1-3, 4. Etage): nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Fax: 0221 / 221-91484

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: kundenzentrum-innenstadt@stadt-koeln.de

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    Kundenzentrum Lindenthal

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    Aachener Straße 220

    50931 Köln

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    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-93212

    E-Mail: kundenzentrum-lindenthal@stadt-koeln.de

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    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, gültig oder bereits abgelaufen
    • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
    • bei Kindern unter 16 Jahren:
      • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alter PersonalausweisDer bisherige Personalausweis wird bei der Aushändigung des neuen Ausweises eingezogen. Bisheriger KinderreisepassIhr ReisepassDer Reisepass wird benötigt, wenn Ihr bisheriger Ausweis verloren ging oder für den Fall, dass Sie bislang keinen Personalausweis besessen haben.Geburts-, Ehe- oder LebenspartnerschaftsurkundeBitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls ein Datenabgleich erfolgen muss. Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der GEin aktuelles biometrietaugliches PassfotoDas Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an das Passfoto. Die Regelungen sind in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Unter "Passfotos - analog und digital" finden Sie InformatVerlustanzeigeDiese ist erforderlich, wenn der alte Personalausweis verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige steht Ihnen im Bereich "Downloads und Infos" zur Verfügung.Bescheinigung der PolizeiFalls der bisherige Ausweis gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.

    Voraussetzungen

    • Ihr Ausweis wurde gestohlen.
    • Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
      • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
      • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
      • in Deutschland gemeldet sind
      • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
    • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
      • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen neuen Personalausweis nach Diebstahl müssen Sie persönlich beantragen:

    • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
    • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
    • Sie zahlen die Gebühr.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Per Brief erhalten Sie eine neue Transport-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.

    Fristen

    Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)

    Kosten

    für antragstellende Personen ab 24 Jahren: Gebühr 37.00 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.80 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.30 EUR

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren37 Euro für Personen ab 24 Jahren10 Euro für einen vorläufigen PersonalausweisDie Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates werden durch den*die jeweilige*n Anbieter*in festgelegt. Folgende Leistungen sind gebührenfrei:Erstmaliges Einschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und ändern der Transport-PIN in eine persönliche PINÄndern der PIN (beispielsweise PIN vergessen)Nachträgliches Einschalten der Online-AusweisfunktionEntsperren der Online-AusweisfunktionÄndern der Anschrift bei UmzugSperren der Online-Ausweisfunktion im VerlustfallBestätigung über die Befreiung von der AusweispflichtDie Gebühr für eine Verlustanzeige beträgt zusätzlich 1,50 Euro.ZahlungsmittelInformationen zu unseren Zahlungsmitteln

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Neuer PA, Identitätsdokument, Personalausweis beantragen, PA, Personalausweis geklaut, elektronischer Personalausweis, Ausweis, Diebstahl Personalausweis, Personaldokument, Lichtbildausweis, Perso, Beantragung Personalausweis, Identitätsnachweis, neuer Ausweis, Personalausweis gestohlen, neuer Personalausweis, Personalauswei, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen

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