Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl

    Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

    Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Sie müssen den Diebstahl Ihres Personalausweises melden.

    Sie können den Diebstahl bei jeder Personalausweisbehörde melden. In der Regel wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgeramt. Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, das heißt, keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Den Antrag können Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz stellen.

    Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht an Ihrem Hauptwohnsitz, sondern in einem anderen Bürgeramt beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem müssen Sie einen Zuschlag zahlen. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin über die Online-Terminvergabe.Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass in jedem Bürgerbüro in Krefeld beantragen. Beachten Sie bitte, dass Sie ihn dann auch dort abholen müssen, wo Sie ihn beantragt haben.Personen, die sich nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, können auf Antrag von der Personalausweispflicht befreit werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Überschrift "Ausweis: Befreiung von der Ausweispflicht".

    Online-Dienst

    Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

    ID: L100002_121808774

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    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Krefeld Uerdingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberstraße 13

    47829 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 13:30 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

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    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: FB31@krefeld.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Bürgerbüro Krefeld Hüls

    Adresse

    Hausanschrift

    Hülser Markt 11

    47839 Krefeld

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    Bürgerbüro Krefeld Nord-West

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    Hausanschrift

    Kempener Allee 168

    47803 Krefeld

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    Bürgerbüro Krefeld Mitte

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    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

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    Bürgerbüro Krefeld Traar

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    Kemmerhofstraße 321

    47802 Krefeld

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    Montag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00

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    Bürgerbüro Krefeld Oppum

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    Hausanschrift

    Maybachstraße 177

    47809 Krefeld

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    Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 13:30 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

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    Bürgerbüro Krefeld Bockum

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    Hausanschrift

    Uerdinger Straße 585

    47800 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 13:30 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

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    Bürgerbüro Krefeld Süd

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    Hausanschrift

    Virchowstraße 130

    47805 Krefeld

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    Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00

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    Bürgerbüro Krefeld Fischeln

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    Kölner Straße 517

    47807 Krefeld

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    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, gültig oder bereits abgelaufen
    • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
    • bei Kindern unter 16 Jahren:
      • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    ein aktuelles (bis zu drei Monate alt) biometrisches Lichtbild, Ihren bisherigen Ausweis oder Pass, gegebenenfalls Ihren Kinderreisepass, eventuell wird außerdem die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde notwendig, bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich

    Voraussetzungen

    • Ihr Ausweis wurde gestohlen.
    • Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
      • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
      • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
      • in Deutschland gemeldet sind
      • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
    • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
      • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen neuen Personalausweis nach Diebstahl müssen Sie persönlich beantragen:

    • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
    • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
    • Sie zahlen die Gebühr.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Per Brief erhalten Sie eine neue Transport-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die persönliche Beantragung ist verpflichtend. Eine Vertretung bei Antragstellung ist nicht möglich (§ 9 Absatz 1 PAuswG).Zur Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht erforderlich. Sie können eine von Ihnen benannte Person mit der Abholung beauftragen.Bitte beachten Sie, dass diese Vollmacht nur dann anerkannt wird, wenn Sie von Ihnen vollständig ausgefüllt (Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes), der Bevollmächtigte eingetragen und der Vordruck zweimal von Ihnen unterschrieben wurde.BearbeitungszeitWie lange es dauert, bis Sie Ihren Ausweis abholen können, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. Sie erhalten nach Fertigstellung von der Bundesdruckerei Berlin einen Brief mit einer PIN/PUK Nummer sowie einem Sperrkennwort.Zeitgleich mit Versand des PIN-Briefes an Sie wird der fertige Ausweis an die Stadt Krefeld geliefert.Wir bitten Sie mit der Abholung noch ca. eine Woche zu warten, da die Verwaltung erst die Lieferung verarbeiten muss.Ob der von Ihnen beantragte Personalausweis bereits zur Abholung bereit liegt, erfahren Sie auch durch die Online-Passauskunft.GebärdensprachvideosPersonalausweis beantragenPersonalausweis verlorenVerfahrensablauf / Bearbeitungsdauer

    Fristen

    Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Personalausweis hat nachfolgende Gültigkeit: 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr 10 Jahre für Personen über 24 Jahre Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der oben genannten Fristen einen neuen Personalausweis.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)

    Kosten

    für antragstellende Personen ab 24 Jahren: Gebühr 37.00 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.80 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.30 EUR

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsteller ab 24 Jahren (Gültigkeit zehn Jahre): 37,00€ Antragsteller unter 24 Jahren (Gültigkeit sechs Jahre): 22,80€ Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen): 0,00€ Ändern der Anschrift bei Umzügen: 0,00€ Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: 0,00€ Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 0,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Neuer PA, Identitätsdokument, Personalausweis beantragen, PA, Personalausweis geklaut, elektronischer Personalausweis, Ausweis, Diebstahl Personalausweis, Personaldokument, Lichtbildausweis, Perso, Beantragung Personalausweis, Identitätsnachweis, neuer Ausweis, Personalausweis gestohlen, neuer Personalausweis, Personalauswei, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen

    Sprachversion

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