Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

    Ihr Personalausweis abläuft,

    • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • Sie in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

    Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
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    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

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    Technisch geändert am 14.10.2024

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    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (ab Antragstellung bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.

    Kosten

    für antragstellende Personen ab 24 Jahren: Gebühr 37.00 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.80 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Lichtbildausweis, Perso, Identitätsdokument, Personalausweis beantragen, Ablauf der Gültigkeit, abgelaufen, elektronischer Personalausweis, PA, Personalausweis zu alt, Personalausweis, Identitätsnachweis, Personaldokument, Neuer PA, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Beantragung Personalausweis, Ausweis, neuer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English