Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

    Ihr Personalausweis abläuft,

    • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • Sie in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

    Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Onlinebeantragung ist aus rechtlichem Gründen leider nicht möglich.Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über die "Online-Terminvergabe".Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen). Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jede*n deutsche*n Staatsangehörige*n eine Ausweispflicht, die nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann. Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird und eine Ermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine erhöhte Gebühr zu entrichten ist. Allgemeine Hinweise: Fingerabdrücke sind ab dem 02.08.2021 PFLICHT! Wenn der Ausweis kurzfristig benötigt wird, kann zusätzlich zum normalen Personalausweis ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Er ist drei Monate gültig. Online-Ausweisfunktion: Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss der vorläufige 5-stellige PIN durch einen 6-stelligen PIN Ihrer Wahl ersetzt werden.Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises (erstmalig gebührenfrei) bzw. am PC, Tablet oder Smartphone mithilfe eines geeigneten Lesegeräts vornehmen. Wenn Sie den Online-Ausweis nutzen möchten, ihn aber erst noch aktivieren müssen, können Sie das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen.

    Online-Dienst

    Personalausweis Ausstellung und Änderung

    ID: L100002_123703642

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    E-Mail: meldeamt@spenge.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu Ihrem Termin im Bürgerbüro mit gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten den Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass) ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Fotomustertafel der Bundesdruckerei (siehe Downloads) Personenstandsurkunde Geburtsurkunde (wenn Sie ledig sind) oder Heiratsurkunde und falls vorhanden ein Namensänderungsnachweis (wenn Sie verheiratet oder geschieden sind) bei unter 16-jährigen ist die schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein gegebenenfalls ein Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (z.B. Vertriebenenausweis und Registrierschein oder Einbürgerungsurkunde, nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro) Anforderungen an das Lichtbild: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimetern im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (siehe Downloads).

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausstellung eines Personalausweises § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG) Gültigkeitsdauer § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG) Gebühren § 1 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Beantragung ihres Personalausweises dauert es ca. 3-6 Wochen bis dieser bei Ihrer Meldebehörde ankommt. Anschließend können Sie Ihren neues Ausweis im Bürgerbüro der Stadt Spenge abholen.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (ab Antragstellung bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)

    Kosten

    für antragstellende Personen ab 24 Jahren: Gebühr 37.00 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.80 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis verloren / Personalausweis wiedergefunden Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen, wegen möglichen Missbrauchs, so schnell wie möglich persönlich im Bürgerbüro angezeigt werden. Bei Minderjährigen muss dies durch den/die Sorgeberechtigte/n geschehen. Braille-Aufkleber: Die Einführung dieser Braille-Aufkleber soll Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung künftig die Unterscheidung von Personalausweisen, eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) oder eID-Karten (Personalausweis mit Online Ausweisfunktion) von anderen Karten, z.B. im Portemonnaie, erleichtern. Auf Antrag wird durch die zuständige Behörde ein solcher Braille-Aufkleber auf das Dokument aufgebracht. Dies kann entweder sofort bei Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Lichtbildausweis, Perso, Identitätsdokument, Personalausweis beantragen, Ablauf der Gültigkeit, abgelaufen, elektronischer Personalausweis, PA, Personalausweis zu alt, Personalausweis, Identitätsnachweis, Personaldokument, Neuer PA, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Beantragung Personalausweis, Ausweis, neuer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English