Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

    Ihr Personalausweis abläuft,

    • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • Sie in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

    Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Online-Dienst

    Personalausweis - wegen Ablauf der Gültigkeit neu beantragen

    ID: L100002_122695151

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    Deutsch

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Hillegossen

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    Detmolder Straße 617

    33699 Bielefeld

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    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Senne

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Senne

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    Windelsbleicher Str. 242

    33659 Bielefeld

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    Fax: +49 521 51-6196

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung Mitte

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    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Dornberg

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    Wertherstraße 436

    33619 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede

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    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Bezirksamt Brackwede

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Sennestadt

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Sennestadt

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    Lindemann-Platz 3

    33689 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Heepen

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Heepen

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    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Brake

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    Wefelshof 9

    33729 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Jöllenbeck

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    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Bezirksamt Jöllenbeck

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Gadderbaum

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    Nazarethweg 7

    33617 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Schildesche

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    Hausanschrift

    Margaretenweg 29

    33611 Bielefeld

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    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) bisheriger Personalausweis

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Personalausweis muss persönlich in der Bürgerberatung beantragt werden. Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen. Passbilder können Sie gegen eine Gebühr von 5,00 Euro auch im Self-Service-Terminal in der Bürgerberatung Mitte im Neuen Rathaus oder in den Filialen in Heepen oder Brackwede fertigen. Das Self-Service-Terminal ist nicht für Personen geeignet, die kleiner als 1,25 Meter sind. Dies gilt auch für Rollstuhlbenutzende, die im Sitzen kleiner als 1,25 Meter sind.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    6 Jahre für Personen unter 24 Jahre 10 Jahre für Personen ab 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (ab Antragstellung bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitung dauert ca. 3 - 4 Wochen.

    Kosten

    für antragstellende Personen ab 24 Jahren: Gebühr 37.00 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.80 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Lichtbildausweis, Perso, Identitätsdokument, Personalausweis beantragen, Ablauf der Gültigkeit, abgelaufen, elektronischer Personalausweis, PA, Personalausweis zu alt, Personalausweis, Identitätsnachweis, Personaldokument, Neuer PA, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Beantragung Personalausweis, Ausweis, neuer Personalausweis

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