Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

    Ihr Personalausweis abläuft,

    • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • Sie in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

    Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin über die Online-Terminvergabe. Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist bei der Stadt Viersen das Service-Center im Stadthaus.

    Online-Dienst

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    ID: L100002_121835216

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hotline Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    bisheriger Ausweis oder Reisepass, ein aktuelles (bis zu sechs Monate alt) biometrisches Lichtbild. Alternativ kann für Erwachsene und für Kinder ab dem 4. Lebensjahr die unten beschriebene Speed Capture Station vor Ort zur Erstellung des Lichtbildes genutzt werden., Personenstandsurkunde: zum Beispiel Geburtsurkunde/ Heiratsurkunde/ Einbürgerungsurkunde/ Stammbuch, bei Antragsteller*innen unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich.

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Da der Personalausweis in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).Einen Personalausweis beantragen Sie im Service-Center der Stadt Viersen (Wohnsitz), bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Für die Antragstellung vereinbaren Sie einen Termin.Sie können Ihren Personalausweis bei der Meldebehörde der Stadt Viersen abholen. Auch für die Abholung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Ausstellung einer Vollmacht finden Sie hier: Onlineformular - Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines (vorläufigen) Passes, (vorläufigen) Ausweises - online ausfüllen und drucken Ob Ihr neuer Personalausweis bereits geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt, können Sie hier: Statusabfrage online abfragen. Die Personalausweisnummer wird Ihnen bei der Antragstellung schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass. Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (ab Antragstellung bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)

    Kosten

    für antragstellende Personen ab 24 Jahren: Gebühr 37.00 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.80 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren: 37,00€ antragstellende Personen unter 24 Jahren: 22,80€ für den vorläufigen Personalausweis: 10,00€ Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde: 13,00€ Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: 30,00€ Lichtbild über Speed-Capture Station: 7,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Lichtbildausweis, Perso, Identitätsdokument, Personalausweis beantragen, Ablauf der Gültigkeit, abgelaufen, elektronischer Personalausweis, PA, Personalausweis zu alt, Personalausweis, Identitätsnachweis, Personaldokument, Neuer PA, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Beantragung Personalausweis, Ausweis, neuer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English