Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

    Ihr Personalausweis abläuft,

    • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • Sie in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

    Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen. In 2010 hat der neue Personalausweis (nPA) im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Alle Grevenbroicher Bürgerinnen und Bürger, die seitdem im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen, erhalten den neuen Personalausweis mit kontaktlosem Chip im Scheckkartenformat. Der neue sogenannte elektronische Personalausweis ermöglicht folgende wesentliche Funktionen: Die hoheitliche Ausweisfunktion wird - wie beim elektronischen Reisepass - um biometrische Daten des Gesichts und um die Daten zweier Finger erweitert. Zusätzlich besteht die Möglichkeit sich künftig durch den elektronischen Identitätsnachweis online auszuweisen. Durch diese sogenannte elektronische Ausweisfunktion (eID-Funktion) können Sie sich durch eine verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen (ohne biometrische Daten) im Internet oder an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, eine Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur gemäß Signaturgesetz auf den Personalausweis aufzubringen und ihn so im elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. Das Logo, welches auf der Rückseite des Ausweises aufgebracht ist, kennzeichnet Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte, die mit dem neuen Ausweis genutzt werden können. Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn sie der Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen und der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen oder der überwiegende Aufenthalt in Deutschland ist. Unter 16 Jahren kann ein Ausweis nur ohne eID-Funktion beantragt werden. Für Personen unter 24 Jahren gilt der neue Personalausweis 6 Jahre, bei über 24-jährigen ist er 10 Jahre gültig; der vorläufige Ausweis hat eine Gültigkeit von max. 3 Monaten.Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn Eintragungen unrichtig werden oder das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein. Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit. Der Personalausweis wird nur auf persönlichen Antrag bei der Gemeinde ausgestellt, bei welcher Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies dauert circa 2 - 3 Wochen.Bitte denken Sie gerade in der Urlaubszeit daran, Ihren Personalausweis rechtzeitig zu beantragen. Sollte Ihr Personalausweis abgelaufen sein und Sie sofort einen neuen Ausweis benötigen, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis im Bürgerbüro ausstellen zu lassen. Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt und ausgehändigt. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal 3 Monate. Der vorläufige Personalausweis dient weiterhin dazu, die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken. Personalausweis wegen Diebstahl oder Verlust / Fund melden Eine Diebstahlanzeige ist bei der Polizei vorzunehmen. Lassen Sie bei Verlust des Personalausweises unverzüglich die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) sperren (Sperrhotline 0049 - 116 116, Sperrkennwort mitteilen). Wenn Sie durch den Verlust/Diebstahl nicht mehr im Besitz eines gültigen Personaldokumentes sind, müssen Sie sofort einen neuen Ausweis beantragen. Den Fund/das Wiederauffinden Ihres Ausweises melden Sie bitte unverzüglich dem Bürgerbüro. Bei Fund eines fremden evtl. verlorenen oder gestohlenen Ausweises bitte unverzügliche Meldung im Bürgerbüro, in der Meldestelle oder im Fundbüro.

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_122964759

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Grevenbroich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    bisheriger amtlicher Personalausweis oder Reisepass aktuelles Biometrie taugliches Lichtbild abgelaufener Personalausweis oder Reisepass zusätzlich Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn noch kein Ausweis in Grevenbroich ausgestellt wurde bei Erstausstellung können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Staatsangehörigkeitsurkunden) bei Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Alter Kinderreisepass, Kinderausweis oder Geburtsurkunde. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres müssen der Antragstellung beide Elternteile zustimmen, wenn beide Elternteile mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt leben. Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Das nicht anwesende Elternteil kann sein Einverständnis durch schriftliche Erklärung abgeben.Bei Minderjährigen, die mit einem allein erziehenden Elternteil zusammenleben, ist die persönliche Anwesenheit dieses Elternteiles bei der Antragstellung erforderlich. Eine Zustimmungserklärung des anderen, nicht im Haushalt lebenden, Elternteils ist in diesem Fall nicht erforderlich. Kinder müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein, da ein Identitätsabgleich vorgenommen werden muss. Sofern für Personen ein Betreuer/Vormund bestellt wurde, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht für diese Person übertragen wurde, ist zusätzlich dessen Anwesenheit im Bürgerbüro oder dessen schriftliche Zustimmungserklärung erforderlich. Falls Sie neu zugezogen sind oder auch sobald sich im Rahmen der Antragstellung Unklarheiten bezüglich der Schreibweise Ihres Namens oder Ihres Geburtsortes ergeben, kann die Vorlage einer Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) erforderlich werden. Bitte beachten Sie, dass mittlerweile auch Sonderzeichen bei der Schreibweise in Ihrem neuen Dokument anzugeben und aufzunehmen sind. Auch hierfür ist ein Nachweis durch Vorlage einer geeigneten Personenstandsurkunde erforderlich. Sofern Sie sich diesbezüglich unsicher sein sollten, bringen Sie daher bitte Ihre Urkunde zur Antragstellung mit, auch wenn es sich nicht um das erste Dokument handelt, das Sie bei uns beantragen. bei Diebstahl: Vorlage der Diebstahls-Anzeige

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jeder Deutsche muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres im Besitz eines Personalausweises sein. Dies gilt nicht, wenn man im Besitz eines gültigen Reisepasses ist. Auf Wunsch können Sorgeberechtigte für Kinder unter dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis ausstellen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Antragstellung im Bürgerbüro ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass, Kinderreisepass oder vorläufiger Reisepass. Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (ab Antragstellung bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies dauert circa 2 - 3 Wochen.Bitte denken Sie gerade in der Urlaubszeit daran, Ihren Personalausweis rechtzeitig zu beantragen.

    Kosten

    für antragstellende Personen ab 24 Jahren: Gebühr 37.00 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.80 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie erhalten keine gesonderte Benachrichtigung, wenn der Personalausweis zur Abholung bereitliegt.Die Bundesdruckerei verschickt den Brief mit der PIN zum neuen Personalausweis. Sobald Sie diesen Brief erhalten haben, steht der Personalausweis im Bürgerbüro auch zur Abholung bereit. Eine Information in Gebärdensprache finden Sie hier.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English