Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

    Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Sie können den Verlust melden

    • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
    • bei jeder Polizei.

    Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
    Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
    Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.
    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro) Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.

    Online-Dienste

    Ausweise & Pässe

    ID: L100002_122548471

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausweise & Pässe

    ID: L100002_122548472

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausweise & Pässe

    ID: L100002_122569652

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausweise & Pässe

    ID: L100002_122569653

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausweise & Pässe

    ID: L100002_122569654

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile
    Vorzulegen sind das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass) Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch ein aktuelles, biometrisches Passbild bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18 Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)
    Personalausweisgesetz (PAuswG) Passgesetz (PassG)

    Verfahrensablauf

    Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
    • Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.
    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen. Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verlust, elektronischer Personalausweis, Perso, Personaldokument, Neuer PA, Ausweis beantragen, verloren, Personalausweis beantragen, Lichtbildausweis, Ausweis ausstellen, Identitätsdokument, PA, neuer Personalausweis, Verloren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English