Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

    Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Sie können den Verlust melden

    • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
    • bei jeder Polizei.

    Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
    Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
    Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

    Hinweise für Roetgen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn ein Ausweisdokument verloren gegangen ist, muss eine Verlustanzeige des jeweiligen Ausweisdokumentes bei der zuständigen Pass- und Ausweisbehörde erfolgen. Bei einem Diebstahl muss eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben werden. Die Bescheinigung der Polizei über die Diebstahl-Anzeige muss bei der Neubeantragung des Ausweisdokumentes vorgelegt werden. Beim Personalausweis mit vorhandener Online-Funktion muss zusätzlich diese Funktion unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und des Sperrkennwortes bei der ausstellenden Behörde oder telefonisch über den Sperr-Notruf 116 116 gesperrt werden.Bei einer vorhandenen Unterschriftsfunktion beim Personalausweis muss zusätzlich unverzüglich beim Signaturanbieter der Verlust gemeldet und die Funktion gesperrt werden. Wiederauffinden-Anzeige über verlorene oder gestohlene Ausweisdokumente Wer mit als verloren oder gestohlen gemeldeten Ausweispapieren reist, kann in nicht EU-Ländern festgehalten werden, bis die vermeintlich missbräuchliche Benutzung des Ausweispapiers aufgeklärt ist; ebenfalls ist eine sofortige Zurückweisung möglich. was bedeutet, dass der Urlaub oder die Dienstreise zu Ende sind, bevor sie angefangen haben. Bei Wiederauffinden eines verlust- bzw. diebstahlgemeldeten Ausweisdokumentes muss dies bei der zuständigen Pass- bzw. Ausweisbehörde gemeldet werden. Das Wiederauffinden des Dokumentes wird dokumentiert und an die Datenstation der Polizei weitergemeldet, damit die Löschung des wiedergefundenen Dokuments in der "Interpol Stolen or Lost Travel Document Database" (SLTD) veranlasst wird. Das Ausweisdokument wird dann entweder von der Behörde eingezogen und vernichtet bzw. entwertet, wenn bereits ein neues Dokument ausgestellt bzw. beantragt ist. Wenn noch kein neues Dokument beantragt bzw. ausgestellt wurde, wird der Status des Dokumentes wieder auf "ausgehändigt" gesetzt - erst jetzt kann das Dokument wieder genutzt werden. Jedoch gibt es hier folgendes zu beachten: Die Nutzung von Ausweisdokumenten, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, auch wenn sie inzwischen wieder als "aufgefunden" gemeldet wurden, führt nicht in allen Fällen automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Identitätsdokumente uneingeschränkt weiterverwendet werden können, kann nicht gegeben werden. Es kommt daher immer wieder vor, dass es an verschiedenen Grenzen zu Unannehmlichkeiten kommen kann.

    Online-Dienst

    Verlustanzeige

    ID: L100002_121931611

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SG 3.33 - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
    • Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English