Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Hinweise für Ennepetal: Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Hinweise für Ennepetal: Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Der Personalausweis im Scheckkartenformat hat einen Datenchip mit eID-Funktion. Das bedeutet, dass man sich mit dem Ausweis online ausweisen kann.Wer bekommt den neuen Ausweis?Der digitale Personalausweis wird im Regelfall für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Für Kinder unter 16 Jahren können Eltern Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragen. Beantragt werden die Ausweise bei den MeldebehördenWelche Daten sind im Ausweis gespeichert?Auf dem auslesbaren Ausweis-Chip sind alle auf der Plastikkarte aufgedruckten Daten noch einmal digital abgelegt, also Name, Nachname und Anschrift sowie das Foto (biometrietauglich, Frontalaufnahme erforderlich). Seit dem 01.08.2021 ist das Speichern von zwei Fingerabdrücke auf dem Chip Pflicht. Zudem enthält der Ausweis Angaben zur Gültigkeit und zum Sperrstatus.Online-AusweisfunktionDas elektronische Ausweisen wird durch den auslesbaren Chip in der Ausweiskarte ermöglicht. Mit dem Ausweis können Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach, schnell und sicher online erledigt werden (z.B. Führungszeugnis beantragen, Auto abmelden, Rentenkonto einsehen, Bafög-Antrag etc.). Dazu werden der neue Personalausweis und ein Smartphone oder ein Computer mit Kartenlesegerät, sowie eine persönliche PIN benötigt.Kann ich den Ausweis sperren lassen?Ja. Wer den Ausweis verliert, sollte die Online-Ausweisfunktion sicherheitshalber sofort bei der zuständigen Meldebehörde oder der Sperrhotline (Tel. 116 116) sperren lassen, um Missbrauch auszuschließen. Dazu wird ein persönliches Sperrkennwort benötigt, das bei der Ausstellung des Ausweises festgelegt und zusammen mit der PIN zugestellt wird.Wie sicher sind die hinterlegten Daten? Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt. Sie können sehen, welche Behörde oder welches Unternehmen die Daten erhält, dass die staatliche Berechtigung für die Übertragung der Daten vorliegt und welche Daten aus Ihrem Online-Ausweis übermittelt werden. Ihre Ausweisdaten werden nur übermittelt, wenn Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN eingeben. Ihre Ausweisdaten werden immer durchgehend verschlüsselt übermittelt. Sie können nicht abgefangen oder eingesehen werden. Mit dem Online-Ausweis bestimmen Sie selbst, ob und wem Sie die persönlichen Daten verschlüsselt übermitteln.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern.

    Online-Dienst

    Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen für Ennepetal, Stadt der Kluterthöhle

    ID: L100002_121600304

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Voerder Straße 39

    58256 Ennepetal

    Kontakt

    Fax: 02333 - 979 263

    Telefon Festnetz: 02333 - 979 252

    E-Mail: buergerbuero@ennepetal.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Ennepetal: Personalausweis Ausstellung vorläufig

    - Identitätsnachweis mit Foto (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein)- aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr)- Heiratsurkunde, bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde (nur bei erforderlicher Datenkorrektur im Melderegister)- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung und Ausweis (oder Ausweiskopie) aller gesetzlichen Vertreter

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Hinweise für Ennepetal: Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ennepetal: Personalausweis Ausstellung vorläufig

    § 1 ff. des Personalausweisgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (PAuswG NW)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Hinweise für Ennepetal: Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
    Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Hinweise für Ennepetal: Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ennepetal: Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Hinweise für Ennepetal: Personalausweis Ausstellung vorläufig

    PersonalausweisBetrag: Personen ab einem Alter von 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre) 37,00 € Personen bis 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre) 22,80 €Bearbeitungsdauer ca. 3 WochenPersonalausweis vorläufig (Gültigkeit 3 Monate)Betrag: 10,00 €Bearbeitungsdauer SofortNachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 0,00 €Änderung der PIN 0,00 €Entsperren der Online-Ausweisfunktion 0,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ennepetal: Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vollmacht Abholung Personalausweis / Reisepass (PDF-Druck)Vollmacht Abholung Personalausweis / Reisepass (Assistent-Druck)Einverständniserklärung bei Minderjährigen (PDF-Druck)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personalausweis beantragen, Personalausweis, PA, vorläufiger Personalausweis, Ausweis, Ausweis ausstellen, neuer Personalausweis, Beantragung, Identitätsdokument, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, Personaldokument, Perso, vorübergehend, Identitätsnachweis, Ausweis beantragen, Neuer PA

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de