Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Personalausweis hat das Format einer Scheckkarte. Es ist ein Chip integriert, auf dem die persönlichen Daten, das Bild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Weiterhin ist in dem Chip eine sogenannte Online-Ausweisfunktion freigeschaltet und er ist vorbereitet für die digitale Unterschrift. Im Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Innern können Sie sich unter www.personalausweisportal.de umfassend über die Funktionen und die Handhabung des Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre. Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen sowohl das Kind bzw. der/die Jugendliche als auch ein gesetzlicher Vertreter bei der Beantragung anwesend sein. Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige die Hinweise aus dem "Hinweisblatt - Ausstellung von Ausweisdokumenten für Minderjährige". Sie finden dieses rechts in den Downloads. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich gestellt und unterschrieben werden. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitung dauert ca. zwei bis drei Wochen. Sollten Sie den Personalausweis früher benötigen (z. B. unverhoffter Antritt einer Reise, Personalausweis abgelaufen, verloren oder gestohlen), können Sie einen vorläufigen Personalausweis, der eine maximale Gültigkeit von drei Monaten hat, beantragen. Diesen erhalten Sie im Bürgerbüro sofort (gegen eine Gebühr von 10,00 Euro). Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes ( www.auswaertiges-amt.de) Notwendige Unterlagen: Bisheriger Personalausweis oder Reisepass (Geburtsurkunde bei der erstmaligen Beantragung). Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild - nicht älter als sechs Monate - in der Größe 45 mm x 35 mm, im Hochformat ohne Rand. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung ohne Bedeckung der Augen zeigen. Von der Verpflichtung, dass das Lichtbild den/die Ausweisbewerber*in ohne Kopfbedeckung zeigen muss, können insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zugelassen werden. Alternativ kann für Kinder ab dem 4.Lebensjahr die unten beschriebene Speed Capture Station vor Ort zur Erstellung des Lichtbildes genutzt werden. Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis/Reisepass nicht in Düren ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Gegebenenfalls muss bei der letzten Pass-/Personalausweisbehörde ein Lichtbildabgleich angefordert werden. Antragsteller/in unter 16 Jahre: Beide Sorgeberechtigten müssen bei der Beantragung eines Personalausweises anwesend sein und schriftlich ihre Zustimmung erklären. (s. Fenster Downloads: Hinweisblatt und Zustimmungserklärung). Kann nur ein/e Sorgeberechtigte/r bei der Beantragung anwesend sein, muss die Zustimmung des/der abwesenden Sorgeberechtigte/n bei der Beantragung vorliegen (s. a. Downloads). Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister. Sie haben ein dringendes Anliegen? Dann schauen Sie morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei. Oder rufen Sie ab 08.00 Uhr unsere Hotline an. Abholung Mit der Abholung des Personalausweises können Sie eine andere Person formlos schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss sich jedoch ausweisen können und den bisherigen Personalausweis des Antragstellers vorlegen. Bei Nicht-Erhalt des Pin-Briefes ist eine Abholung mit Vollmacht nicht möglich, da Sie persönlich eine neue Pin-Nummer vergeben müssen. Ausweis oder Reisepass auch früh morgens oder am Abend abholen? Sie sind berufstätig oder haben tagsüber keine Zeit ins Bürgerbüro zu kommen? Dann können Sie bei der Beantragung Ihres Ausweises oder Reisepasses ein Fach in unserer Ausweisabholstation buchen. Hier können Sie zwischen 06.00 Und 22.00 Uhr Ihr Ausweisdokument wie ein Paket aus einer Packstation abholen, ohne Anmeldung, ohne Termin. Hinweis Der alte Personalausweis wird nach Ablauf der Gültigkeit eingezogen und entwertet. Auf Wunsch geben wir Ihnen Ihren entwerteten Ausweis gerne als Andenken zurück. Rechtliche Grundlage PAuswG, PAuswV

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_127111270

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2000

    E-Mail: buergerbuero@dueren.de

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Kosten

    Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personalausweis beantragen, Personalausweis, PA, vorläufiger Personalausweis, Ausweis, Ausweis ausstellen, neuer Personalausweis, Beantragung, Identitätsdokument, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, Personaldokument, Perso, vorübergehend, Identitätsnachweis, Ausweis beantragen, Neuer PA

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de