Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Hinweise für Niederkrüchten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der vorläufige Personalausweis ist ein Ausweisdokument für den Gebrauch im Inland. Er ist grundsätzlich auch gültig für den Grenzübertritt innerhalb der EU, jedoch wird ein vorläufiger Personalausweis nicht von allen Stellen akzeptiert. Für Reisen außerhalb der EU ist ein vorläufiger Personalausweis in der Regel nicht gültig. Im internationalen Gebrauch sind Reisepässe das gängige und anerkannte Dokument für den Grenzübertritt. Der deutsche Bundespersonalausweis stellt vor diesem Hintergrund lediglich ein Passersatzpapier dar. Über die Einreisebestimmungen einzelner Länder und die benötigten Ausweisdokumente informiert Sie das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie auch bei der Botschaft Ihres Reiselandes. Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken. Er ist höchstens 3 Monate gültig. Ein vorläufiger Personalausweis muss persönlich durch den Betroffenen oder seinen gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Sie können sich nicht vertreten lassen. Minderjährige müssen bei der Antragsstellung anwesend sein. Ab dem 16. Lebensjahr kann ein Minderjähriger den vorläufigen Personalausweis allein beantragen, wenn er/sie vorher schon ein Ausweisdokument besessen hat und die Identität davon abgeleitet werden kann. Für unter 16-jährige kann nur der gesetzliche Vertreter den Personalausweis beantragen. Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen im Bürgerservice sofort bei Antragsstellung ausgehändigt. Sollten Sie ihren vorläufigen Personalausweis verloren haben muss dieser Verlust persönlich im Bürgerservice angezeigt werden.

    Online-Dienst

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    ID: L100002_121718000

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Kontakt

    Fax: +49 (0)2016 980-200

    Telefon Festnetz: +49 (0)2163 980-206

    E-Mail: buergerservice@niederkruechten.de

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Niederkrüchten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihren bisherigen Ausweis oder Pass, ggf. Ihren Kinderreisepass, ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (bis zu 3 Monate alt), Einverständnis aller Sorgeberechtigten (bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr), Personalausweis/ Reisepass der Sorgeberechtigten (bei Beantragung für Minderjährige), Wir empfehlen Ihnen Ihr Familienbuch zur Beantragung mitzubringen.

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Hinweise für Niederkrüchten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, in Deutschland gemeldet sind keinen gültigen Personalausweis besitzen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Kosten

    Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Hinweise für Niederkrüchten: Inhalte der zuständigen Stelle

    vorläufiger Personalausweis: 10,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personalausweis beantragen, Personalausweis, PA, vorläufiger Personalausweis, Ausweis, Ausweis ausstellen, neuer Personalausweis, Beantragung, Identitätsdokument, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, Personaldokument, Perso, vorübergehend, Identitätsnachweis, Ausweis beantragen, Neuer PA

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de