Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Diese Dienstleistung können Sie ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie hier einen Termin. Vorläufiges Ausweisdokument für den Gebrauch im Inland. Die Ausstellung ist sofort möglich. Die Gültigkeitsdauer beträgt höchstens 3 Monate. Auch gültig für den Grenzübertritt innerhalb der europäischen Staaten. Nicht gültig für Reisen in Länder, in denen Pass- beziehungsweise Visumspflicht besteht. Im internationalen Gebrauch sind Reisepässe das gängige und anerkannte Dokument für den Grenzübertritt. Der deutsche Bundespersonalausweis stellt vor diesem Hintergrund lediglich ein Passersatzpapier dar. Entsprechende Informationen finden sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

    Online-Dienst

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    ID: L100002_123441417

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Außenstelle Norf

    Beschreibung

    Bitte vereinbaren Sie für die Außenstelle Norf zwingend einen Termin über die Online-Terminvergabe. Ein Zutritt ohne Termin ist leider nicht möglich. Die in den Außenstelle Norf beantragten Ausweisdokumente können ausschließlich im Bürgeramt des Rathauses Innenstadt abgeholt werden. zur Online-Terminvergabe Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge können direkt unter www.fuehrungszeugnis.bund.de online beantragt werden, eine Vorsprache im Bürgeramt ist dabei nicht erforderlich. Sollte bei Ihnen die Online-Ausweisfunktion nicht freigeschaltet sein, können Sie diese Anliegen ohne Termin an unserem Ticketschalter im Rathaus Innenstadt erledigen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Vellbrüggener Str. 29 - 31

    41469 Neuss

    Kontakt

    Fax: 02131 90-2399

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Außenstelle Holzheim

    Beschreibung

    Bitte vereinbaren Sie für die Außenstelle Holzheim zwingend einen Termin über die Online-Terminvergabe. Ein Zutritt ohne Termin ist leider nicht möglich. Die in den Außenstelle Holzheim beantragten Ausweisdokumente können ausschließlich im Bürgeramt des Rathauses Innenstadt abgeholt werden. zur Online-Terminvergabe Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge können direkt unter www.fuehrungszeugnis.bund.de online beantragt werden, eine Vorsprache im Bürgeramt ist dabei nicht erforderlich. Sollte bei Ihnen die Online-Ausweisfunktion nicht freigeschaltet sein, können Sie diese Anliegen ohne Termin an unserem Ticketschalter im Rathaus Innenstadt erledigen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 14

    41472 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Kontakt

    Fax: 02131 90-2399

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bisheriger Personalausweis, wenn nicht (mehr) vorhanden, anderer amtlicher Lichtbildausweis (z.B.: Reisepass) Ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren Bei der erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes wird die letzte Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats-, oder Lebenspartnerschaftsurkunde) zum Abgleich der Daten im Melderegister benötigt. Bei handlungs- oder einwilligungsunfähigen Personen ist die Vorlage einer öffentlich beglaubigten oder beurkundeten Vollmacht notwendig. Bei Personen unter 16 Jahren: Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt ist. Die Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht sind vorzulegen. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben. Minderjährige unter 16 Jahren sind von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil bei der Antragstellung zu begleiten. Die Unterschrift des zweiten Elternteils kann mittels Einverständniserklärung schriftlich erfolgen. (siehe Downloads) Bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, darf allein der Elternteil den Antrag stellen, bei dem das Kind mit alleinigem Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz gemeldet ist. Bei Zweifeln können ggf. weitere Nachweise erforderlich sein. Bei nicht ehelichen Kindern liegt die elterliche Sorge grundsätzlich bei der Mutter.Sie steht Vater und Mutter gemeinsam zu, wenn beide erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. (Weitere Informationen erhalten Sie beim Jugendamt) Ledige, allein stehende Väter müssen bei der Antragstellung einen Nachweis über das Sorgerecht oder darüber erbringen, dass sich das Kind bei gemeinsamer Sorge mit dem Einverständnis der Mutter oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei ihnen aufhält. Bei Einbürgerung: Bitte bringen Sie bei Ihrer Vorsprache die Einbürgerungsurkunde und - wenn vorhanden - den Nationalpass oder Identitätsausweis mit. Des Weiteren ist die Vorlage einer deutschen oder internationalen Personenstandsurkunde notwendig. Bei ausländischen Personenstandsurkunden ist eine beglaubigte Übersetzung eines vom Oberlandesgericht bestellten Übersetzers erforderlich.

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    deutsche Staatsangehörigkeit in Neuss mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet Ausnahme: Der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller ist es nicht zuzumuten, den Antrag am Ort des Hauptwohnsitzes zu stellen. Die Antragstellung kann in diesem Fall ausschließlich im Bürgeramt Rathaus, Markt 2, 41460 Neuss erfolgen, da hier vorher die Einholung einer Ermächtigung bei der Behörde des Hauptwohnsitzes erforderlich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Nur der Antragsteller und ggf. der gesetzliche Vertreter oder eine Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht können den Antrag stellen, sie können sich bei der Antragstellung grundsätzlich nicht vertreten lassen. Die Beantragung ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Vereinbaren Sie hier einen Termin.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ausstellung ist sofort möglich.

    Kosten

    Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personalausweis beantragen, Personalausweis, PA, vorläufiger Personalausweis, Ausweis, Ausweis ausstellen, neuer Personalausweis, Beantragung, Identitätsdokument, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, Personaldokument, Perso, vorübergehend, Identitätsnachweis, Ausweis beantragen, Neuer PA

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de