Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin über die Online-Terminvergabe.Sie möchten kurzfristig verreisen und besitzen keinen gültigen Ausweis, weil Ihr Personalausweis abgelaufen oder in Verlust geraten ist. Dann können Sie einen vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis in allen Bürgerbüros beantragen. Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken. Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Online-Dienst

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    ID: L100002_121810761

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Krefeld Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: FB31@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    abgelaufener Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles (bis zu drei Monate alt) biometrisches Lichtbild

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, in Deutschland gemeldet sind keinen gültigen Personalausweis besitzen Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes: Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Bürgerbüro Mitte beantragen.Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Woche (Wird das Dokument direkt benötigt, kann dieses bei Terminvereinbarung im Bürgerbüro Mitte sofort ausgestellt werden.)

    Kosten

    Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsgebühr vorläufiger Personalausweis: 10,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein vorläufiger Personalausweis ist nur dann notwendig, wenn Sie innerhalb der normalen Bearbeitungszeit von cirka zwei bis drei Wochen ein gültiges Ausweisdokument benötigen. Ein vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit: höchstens drei Monate) soll nur in Verbindung mit einem regulären Personalausweis beantragt werden. Der vorläufige Personalausweis wird nicht in allen Ländern zur Einreise anerkannt. Außerdem können die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die mitzuführenden Dokumente von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte informieren Sie sich vor der Beantragung, ob der vorläufige Personalausweis im Einreiseland und von der Fluggesellschaft anerkannt wird.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personalausweis beantragen, Personalausweis, PA, vorläufiger Personalausweis, Ausweis, Ausweis ausstellen, neuer Personalausweis, Beantragung, Identitätsdokument, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, Personaldokument, Perso, vorübergehend, Identitätsnachweis, Ausweis beantragen, Neuer PA

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de