Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Erstmalig einen Personalausweis beantragen

    Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.

    Beschreibung

    Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie: Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen Ausweispflicht, die nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann. Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. Ausnahmsweise gilt dies auch am Nebenwohnsitz, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Ermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine erhöhte Gebühr zu entrichten ist. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, die digital erfasst wird, notwendig. Ebenfalls sind Ihre Fingerabdrücke auf dem Personalausweis zu hinterlegen. Grundsätzlich kann man ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis selbst beantragen. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit von Personalausweisen 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises, oder am PC mithilfe eines geeigneten Lesegeräts vornehmen. Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht zulässig. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen sofort ausgestellt. Braille-Aufkleber: Die Einführung dieser Braille-Aufkleber soll Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung künftig dieUnterscheidung von Personalausweisen, eAT oder eID-Karten von anderen Karten, z.B. im Portemonnaie, erleichtern.Auf Antrag wird durch die zuständige Behörde ein solcher Braille-Aufkleber auf das Dokument aufgebracht. Dies kann entweder sofort bei Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_123473866

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Beschreibung

    Herzlich willkommen auf der "Homepage" des Einwohneramtes der Stadt Paderborn. Sie erreichen uns zur Zeit in der Stadtverwaltung Paderborn an der Bahnhofstraße sowie im Bürgerservice Schloß Neuhaus und Elsen. Die Standorte finden Sie unter den jeweiligen "Dienstleistungen der Einrichtung". Die auf dieser Seite genannten Öffnungszeiten beziehen sich auf den Standort in der Innenstadt. Das Einwohneramt am Standort Bahnhofstraße 50 sowie der Bürgerservice in Schloß Neuhaus und Elsen stehen Ihnen nach vorheriger Terminreservierung zur Verfügung. Wegbeschreibung Einwohneramt Bahnhofstraße Bitte nutzen Sie für Ihre Terminreservierung die Online-Terminvereinbarung. Für eine telefonische Terminreservierung nutzen Sie bitte die Rufnummer 05251 88-11188. Aufgrund einer erhöhten Terminnachfrage kann es zu Wartezeiten bei der Gesprächsannahme und Terminvergabe kommen. Unser umfangreiches Aufgabenspektrum finden Sie unter "Dienstleistungen der Einrichtung". Informationen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für den Bereich des Einwohneramts erhalten Sie hier.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke R

    33102 Paderborn

    EG

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterlagen die Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes den alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind) ein aktuelles biometrisches Lichtbild Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten digitale Fotos können uns ausschließlich durch teilnehmende Fotostudios, oder über den Fotoautomaten im Einwohneramt, Bahnhofstr. 50 übermittelt werden Erklärung zum Sorgerecht (unter 16 Jahre) Biometrische Passbilder:Im Einwohneramt an der Bahnhofstraße 50 können am Selbstbedienungsautomaten digitale Passfotos mit Fingerabdruck und digitaler Unterschrift zur Beantragung von Ausweisdokumenten gemacht werden. Hierbei wird kein Ausdruck erstellt. Die Kosten belaufen sich auf 7,- EUR. Das Foto wird für 7 Tage gespeichert. Bei der Antragsstellung von einer Person unter 16 Jahren muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene "Erklärung zum Sorgerecht" vorlegen (siehe unter der Rubrik "Downloads"). Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu. Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Noch Fragen? Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verschiedene im Personalausweisgesetz

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
      • Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
    • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
      Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
    • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis abholen Nach der Produktion wird Ihnen ein Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufigen 5-stelligen PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt. Zur Nutzung der Online-Funktion muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Die PIN können Sie im Rahmen der Abholung des Ausweises bei uns im Einwohneramt, aber auch später in den für den Online-Ausweis geeigneten Apps setzen. Näheres dazu erfahren Sie unter www.personalausweisportal.de. Den Erhalt des Briefes müssen Sie bei uns bei Abholung quittieren. Hier können Sie auch erstmalig die PIN setzen. Ungefähr 2 Tage nach Zustellung des Briefes können Sie den Personalausweis abholen. Dabei müssen Sie unbedingt Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet zurückerhalten.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis ändern Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei. Personalausweis verloren/Personalausweis wiedergefunden Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Einwohneramt angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten. Erfolgt die Information per Brief, Fax, E-Mail oder telefonisch, schicken wir Ihnen die formelle Verlustanzeige, die Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben bei uns wieder einreichen. Wichtiger Hinweis: Zur Vermeidung von Missbrauch sollten Sie unverzüglich die Sperrung der Online-Ausweisfunktion veranlassen: Sperrhotline der Bundesdruckerei in Berlin, Rufnummer 116 116. Mit der Verlustanzeige wird der Personalausweis in der sog. polizeilichen INPOL-Sachfahndung ausgeschrieben. Das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten ist persönlich im Einwohneramt anzuzeigen, damit wir das Ausweisregister aktualisieren und eine Löschung in der Fahndungsdatei veranlassen können. Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Antrag gebührenfrei bei uns. Der Zugang zum Einwohneramt und seinen Nebenstellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte buchen Sie Ihren persönlichen Termin telefonisch unter 05251 - 88 111 88 oder digital unter www.paderborn.de/terminvereinbarung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English