Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Erstmalig einen Personalausweis beantragen

    Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.

    Beschreibung

    Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Seit dem 01.11.2010 gibt es den Personalausweis im praktischen Scheckkartenformat mit einem Chip. Auf diesem Chip werden sowohl die Daten der ausweisinhabenden Person, sowie das Foto und die Fingerabdrücke gespeichert. Mit Einführung des Personalausweises im Scheckkartenformat gibt es auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie die Möglichkeit, sich im Internet und an Automaten auszuweisen. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen. Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen. Für Kinder unter 16 Jahren werden Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt. Die Gebühren, die bei der Beantragung des Personalausweises anfallen, betragen 22,80 Euro für Antragsteller*innen unter 24 Jahren und 37 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre. Der vorläufige Personalausweis: Wenn Sie dringend einen Personalausweis benötigen und dieses glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen kurzfristig vom Bürgerbüro ausgestellt und ist max. 3 Monate gültig. Die anfallenden Gebühren für einen vorläufigen Personalausweis liegen bei 10,00€.

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_123600076

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen in der Außenstelle des Bürgerbüros im Historischen Rathaus Wiedenbrück. Hier können Sie alle Aufgaben erledigen, die Sie auch im Bürgerbüro des Rathauses in Rheda erledigt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-90

    Fax: 05242 9040-91

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro im Rathaus Rheda

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-231

    Fax: 05242 963-393

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alter Personalausweis (auch wenn er ungültig ist) Alter Kinderreisepass Reisepass (Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument mit. Sollte kein anderes Lichtbilddokument vorhanden sind, muss durch eine dritte Person unter Vorlage eines Ausweises eine Personenfeststellung vorgenommen werden.) Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde Biometrisches Lichtbild (optional besteht die Möglichkeit, bei einer Körpergröße ab 140 cm dieses an einem Fototerminal im Bürgerbüro im Ortsteil Rheda aufzunehmen. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 6,00 €.) Bei Beantragung eines Personalausweises für Kinder/Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer) vorliegen. Sind Sie alleine sorgeberechtigt, benötigen Sie hierüber einen entsprechenden Nachweis (z. B. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsfeststellung oder Bescheinigung des Jugendamtes). Besteht eine Betreuung, benötigen Sie die Bestellungsurkunde. Für die Zustimmungserklärung der sorgeberechtigten Personen steht Ihnen unter Formulare ein Vordruck zum Herunterladen zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind mit einer Wohnung in Rheda-Wiedenbrück gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 1 Personalausweisgesetz

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
      • Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
    • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
      Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
    • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Den Antrag können Sie im Bürgerbüro stellen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Wir benötigen Ihre Fingerabdrücke und Ihre eigenhändige Unterschrift, weshalb Sie sich nicht vertreten lassen können.

    Fristen

    Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit liegt ca. bei 3 Wochen.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English