Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Erstmalig einen Personalausweis beantragen

    Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.

    Beschreibung

    Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin über die Online-Terminvergabe.Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass in jedem Bürgerbüro in Krefeld beantragen. Beachten Sie bitte, dass Sie ihn dann auch dort abholen müssen, wo Sie ihn beantragt haben.Personen, die sich nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, können auf Antrag von der Personalausweispflicht befreit werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Überschrift "Ausweis: Befreiung von der Ausweispflicht".

    Online-Dienst

    Erstmalig einen Personalausweis beantragen

    ID: L100002_121808771

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    Bürgerbüro Krefeld Uerdingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberstraße 13

    47829 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 13:30 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

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    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Bürgerbüro Krefeld Hüls

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    Hülser Markt 11

    47839 Krefeld

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    Bürgerbüro Krefeld Nord-West

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    Kempener Allee 168

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    Bürgerbüro Krefeld Mitte

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    Von-der-Leyen-Platz 1

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    Bürgerbüro Krefeld Traar

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    Kemmerhofstraße 321

    47802 Krefeld

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    Bürgerbüro Krefeld Oppum

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    Maybachstraße 177

    47809 Krefeld

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    Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 13:30 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

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    Bürgerbüro Krefeld Bockum

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    Uerdinger Straße 585

    47800 Krefeld

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    Montag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 13:30 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

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    Bürgerbüro Krefeld Süd

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    Hausanschrift

    Virchowstraße 130

    47805 Krefeld

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    Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00

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    Bürgerbüro Krefeld Fischeln

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    Kölner Straße 517

    47807 Krefeld

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    erforderliche Unterlagen

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    ein aktuelles (bis zu drei Monate alt) biometrisches Lichtbild, Ihren bisherigen Ausweis oder Pass, gegebenenfalls Ihren Kinderreisepass, eventuell wird außerdem die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde notwendig, bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
      • Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
    • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
      Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
    • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die persönliche Beantragung ist verpflichtend. Eine Vertretung bei Antragstellung ist nicht möglich (§ 9 Absatz 1 PAuswG).Zur Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht erforderlich. Sie können eine von Ihnen benannte Person mit der Abholung beauftragen.Bitte beachten Sie, dass diese Vollmacht nur dann anerkannt wird, wenn Sie von Ihnen vollständig ausgefüllt (Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes), der Bevollmächtigte eingetragen und der Vordruck zweimal von Ihnen unterschrieben wurde.BearbeitungszeitWie lange es dauert, bis Sie Ihren Ausweis abholen können, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. Sie erhalten nach Fertigstellung von der Bundesdruckerei Berlin einen Brief mit einer PIN/PUK Nummer sowie einem Sperrkennwort.Zeitgleich mit Versand des PIN-Briefes an Sie wird der fertige Ausweis an die Stadt Krefeld geliefert.Wir bitten Sie mit der Abholung noch ca. eine Woche zu warten, da die Verwaltung erst die Lieferung verarbeiten muss.Ob der von Ihnen beantragte Personalausweis bereits zur Abholung bereit liegt, erfahren Sie auch durch die Online-Passauskunft.GebärdensprachvideosPersonalausweis beantragenPersonalausweis verlorenVerfahrensablauf / Bearbeitungsdauer

    Fristen

    Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Personalausweis hat nachfolgende Gültigkeit: 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr 10 Jahre für Personen über 24 Jahre Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der oben genannten Fristen einen neuen Personalausweis.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsteller ab 24 Jahren (Gültigkeit zehn Jahre): 37,00€ Antragsteller unter 24 Jahren (Gültigkeit sechs Jahre): 22,80€ Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen): 0,00€ Ändern der Anschrift bei Umzügen: 0,00€ Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: 0,00€ Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 0,00€

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, Lichtbildausweis, Identitätsnachweis, PA, Ausweis ausstellen, Ausweis beantragen, Personalausweis beantragen, Personalausweis, erstmalig, ersten, Beantragung, Identitätsdokument, Neuer PA, elektronischer Personalausweis, zum ersten Mal, Ausweis, Perso, Personaldokument

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    Sprachbezeichnung nativ: English